Krankenhausfusion im Rhein-Kreis Neuss Entscheidung zur Klinik-Fusion ist nah
Neuss. · Ratsbeschluss Mitte Dezember erwartet.
Die Fusion des städtischen Lukaskrankenhauses mit den Kreiskrankenhäusern in Grevenbroich und Dormagen „ist auf einem guten Weg“. Nur diese knappe Auskunft trägt der Erste Beigeordnete Frank Gensler aus dem Lenkungskreis nach außen, der die Verschmelzung beider Gesellschaften vorbereitet. Dabei ist man schon weiter. Der Zeitplan steht, die Gesellschaftsform des neuen Unternehmens ist entschieden und das Prinzip 50:50 verabredet: Kreis und Stadt werden zu gleichen Teilen an dem neuen Unternehmen beteiligt werden.
Mit Spannung erwartet wird nun das Abschlussgutachten der Wirtschaftsprüfer von KPMG. Nicht nur, weil die Gutachter den Wert von Lukaskrankenhaus einerseits und den Kreiskrankenhäusern andererseits in Cent und Euro beziffern, sondern weil sich aus der Differenz ergibt, wer noch einmal seine Hausarbeiten machen muss, um für die 50:50-Regelung auf Augenhöhe zu kommen. Aus dem Verwaltungsrat des „Lukas“ ist zu hören: Das wird wohl der Kreis sein (müssen). Denn das Lukas sei personell und wirtschaftlich gut aufgestellt, hätte viel in Gebäude und Medizintechnik investiert. Und: „Die schwarze Null steht immer.“ Sogar die Tochterfirma „Lukita“, Träger einer Kindertagesstätten, weist zur Überraschung der Mitglieder des Aufsichtsgremiums einen Gewinn aus.
Die Option einer gemeinsamen Holding ist bereits ausgeschieden
Fest steht bereits: Die Krankenhäuser werden nicht in Form einer Holding zusammengeführt. Diese Option wurde geprüft, aber als „nicht zielführend“ verworfen. Es bleibt beim Modell GmbH, mit Gesellschafterversammlung – das soll aus Sicht der Stadt Neuss der Beteiligungsausschuss werden – und einem Verwaltungsrat.
Dem Beirat Lukaskrankenhaus wird das KPMG-Schlussgutachten am 22. November vorgestellt. Am 4. Dezember wird sich der Beteiligungsausschuss damit beschäftigen, der Rat soll dann am 14. Dezember eine Grundsatzentscheidung pro Fusion fassen, zwei Tage nach dem Kreisausschuss. Über Details können dann noch bis Ende März verhandelt werden. Liegt bis August die noch benötigte verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung vor, soll die Fusion rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.