Ab 1. Februar 2019 Taxifahren wird deutlich teurer
Kreis Viersen · Die Grundgebühr steigt um knapp 16 Prozent, der Kilometerpreis um fast elf Prozent. Ursache ist unter anderem der Mindestlohn. Im kommenden Jahr wird ein neuer Tarif für Großraumtaxen eingeführt.
Die Einwohner im Kreis Viersen müssen sich nach vier Jahren ab Februar 2019 auf deutlich höhere Kosten für Taxifahrten einstellen. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Kreistag einer neuen Taxi-Tarifverordnung zu. Sie enthält auch eine geänderte Preisstruktur für Fahrten mit Großraumtaxen – der bisher verlangte Aufschlag von 6,80 Euro entfällt; stattdessen werden eine höhere Grundgebühr und ein erhöhtes Kilometergeld in Rechnung gestellt. Liegt das Ziel weniger als zehn Kilometer entfernt, wird die Fahrt im Großraumtaxi billiger als bisher.
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi hatte die höheren Entgelte beantragt und insbesondere mit gestiegenen Personalkosten argumentiert. So wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent angehoben, zum 1. Januar 2019 steigt er um weitere 35 Cent, ab 2020 ist eine weitere Steigerung um 16 Cent auf dann 9,35 Euro vorgesehen. Daneben führte die Fachvereinigung Kostensteigerungen bei Lohnnebenkosten, Beschaffung und Unterhaltung der Taxameter, Kfz-Versicherungen und Lebenshaltungskosten auf. Auch die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung führe zu zusätzlichen Kosten.
Der Kreis gab eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag, die den Einfluss dieser Faktoren aufs Taxi-Geschäft aufschlüsseln sollte. In dem Papier heißt es, die Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns werde bis 2020 für mittelgroße Taxiunternehmen zu einem rund zehnprozentigen Anstieg der Personalkosten führen. „Dies bedeutet bei einem Personalkostenanteil von 60 Prozent, wie er bei größeren Taxibetrieben im Kreis Viersen üblich ist, einen Anstieg von rund sechs Prozent der Gesamtkosten“, erklärte Ordnungsdezernent Thomas Heil. Die Fixkosten haben sich laut Gutachten seit der letzten Erhöhung um zehn bis zwölf Prozent erhöht; mit ein Grund dafür seien die stark gestiegenen Kraftstoff-Kosten. Bei einem Anteil von 40 Prozent an den Gesamtkosten ergebe sich daraus ein Anpassungsbedarf von gut vier Prozent.
Da der Taxitarif des Kreises Viersen nach Feststellung des Gutachters
rund zwei Prozent unter dem aktuellen durchschnittlichen NRW-Tarif für Flächenkreise liegt, ergebe sich daraus ein entsprechender Nachholbedarf. Nach Auffassung des Gutachters ist eine Tarifanpassung von insgesamt rund zwölf Prozent erforderlich. Mit einer Erhöhung von etwa zehn bis 12,4 Prozent für den Tagtarif und etwa elf bis bis 13,4 Prozent beim Nachttarif bewege sich der Antrag genau in dieser Höhe. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten keine Einwände geltend gemacht, die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein nannte die geplante Erhöhung der Taxi-Tarife im Kreis Viersen „maßvoll“.