Abgeordnete klagen Beteiligung an Euro-Hilfe ein

Karlsruhe (dpa) - Die Regeln für die künftige deutsche Beteiligung an Nothilfen für Euro-Staaten müssen vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD haben in Karlsruhe einen Eilantrag gegen die nach ihrer Ansicht unzureichende Beteiligung des Parlaments gestellt. Sie stören sich daran, dass dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds EFSF von einem speziellen Gremium getroffen werden, das nur aus neun Mitgliedern besteht. Das verletze die Rechte der Abgeordneten.

Das Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang der Antragsschrift. Es wird mit einer kurzfristigen Entscheidung gerechnet. Die jüngsten Beschlüsse des EU-Gipfels zur Verstärkung des Rettungsfonds, über die der Bundestag am Mittwoch abgestimmt hatte, sind nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Bundesverfassungsgericht hatte erst in seiner Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm im September betont, dass der Bundestag an allen Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen größeren Umfangs beteiligt werden müsse, wenn dadurch Belastungen für den Bundeshaushalt entstehen. Nach dem im Oktober verabschiedeten Gesetz sollen Notmaßnahmen zur Vermeidung von „Ansteckungsgefahren“ in der Regel allein von den neun Mitgliedern des Gremiums beschlossen werden.

Damit seien die Informations- und Widerspruchsrechte des Bundestags nicht ausreichend gewahrt, sagte der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Swen Schulz die Klage eingereicht hat. „Die parlamentarischen Rechte der Opposition werden durch dieses Kleinstgremium auf Null reduziert“, so Dankert.

Der Bundestag hatte erst am Mittwoch die Mitglieder des Gremiums bestimmt. Es ist so zusammengesetzt, dass die Abgeordneten der Regierungskoalition mit fünf Stimmen die Mehrheit haben. Die Minderheit hat keine Möglichkeit, eine Verweisung an den gesamten Bundestag durchzusetzen.

„Die Budgetverantwortung betrifft eine Kernkompetenz des Bundestags als Organ“, heißt es in der von der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz verfassten, 66 Seiten starken Antragsschrift. „Diese grundlegende Kompetenz bedarf zu ihrer Ausübung einer breiten demokratischen Legitimation, wie sie nur das Plenum als Ganzes gewährleisten kann.“

In Karlsruhe heißt es, die Klage werde „sehr ernst“ genommen. Es wird mit einer raschen Entscheidung des Zweiten Senats unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gerechnet. Sollte das Gericht dem Eilantrag stattgeben, dürften Entscheidungen über weitere Hilfsaktionen nicht von dem Neuner-Gremium getroffen werden. Statt dessen müsste der gesamte Bundestag entscheiden; denkbar ist auch, dass das Verfassungsgericht eine Entscheidung des aus 41 Mitgliedern bestehenden Haushaltsausschusses ausreichen lässt.