Ohne Anspruch auf Asyl Abschiebungen und „freiwillige Rückkehr“
Berlin (dpa) - Menschen ohne Anspruch auf Asyl müssen Deutschland in der Regel wieder verlassen - sofern keine humanitären Gründe dagegensprechen. Abgelehnte Asylbewerber werden zur Ausreise innerhalb von 7 bis 30 Tagen aufgefordert.
Wer das nicht tut, wird abgeschoben. Regelmäßig organisieren deutsche Behörden Charterflüge für größere Gruppen von Menschen, die das Land verlassen müssen. Wer versucht, sich dem zu entziehen, kann in Abschiebehaft genommen werden. Laut Asylgesetz trägt der Abzuschiebende die entstehenden Kosten.
Vor Ablauf der Ausreisefrist - und auch während eines laufenden Asylverfahrens - ist eine sogenannte freiwillige Rückkehr möglich. In diesem Fall übernehmen die Behörden die Kosten für die Reise. Bund und Länder können zudem nach eigenem Ermessen die Rückkehrer finanziell unterstützen. Das Geld soll den Ausreisenden einen Neuanfang im Heimatland erleichtern. Für den Flug nach Afghanistan können Rückkehrer eine Reisebeihilfe in Höhe von je 200 Euro bekommen, dazu eine Starthilfe von 500 Euro pro Kopf (ab 12 Jahren). Derzeit sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1000 Afghanen ausreisepflichtig und verfügen nicht über eine Duldung.