Mehrere Prozesse Adidas-Anteile und Millionen-Streit
Paris (dpa) - Der Geschäftsmann Bernard Tapie beauftragt Ende 1992 eine Filiale der damals staatlichen Großbank Crédit Lyonnais, seine Anteile am Sportartikelhersteller Adidas zu verkaufen. Später warf Tapie ihr aber vor, ihn dabei geprellt zu haben.
Die folgenden juristischen Verfahren ziehen sich bis heute:
- Das Schiedsverfahren: Ein Gericht gibt Tapie Recht, das Kassationsgericht hebt die Entscheidung aber zum Teil auf. Um eine lange Gerichtsschlacht zu vermeiden, einigen sich die Parteien im Jahr 2007 auf eine Schlichtung. Sie spricht den Eheleuten Tapie und ihren Unternehmen im Jahr darauf eine Entschädigung von 403 Millionen Euro zu. Der Staat lässt die Einspruchsfrist verstreichen.
- Strafrechtliche Ermittlungen: Die Zahlung an den politisch gut vernetzten Geschäftsmann löst heftige Kritik aus. Schließlich schöpft auch die Staatsanwaltschaft Verdacht und ermittelt wegen bandenmäßigen Betrugs. 2013 werden gegen Tapie und weitere Beteiligte - darunter Lagardes früheren Büroleiter - Anklageverfahren eingeleitet. Ein Schiedsmann soll Verbindungen zu Tapie gehabt und die Entscheidung in dessen Sinne beeinflusst haben. Die Vorwürfe sind bis heute nicht geklärt, der Fall kam noch nicht vor Gericht.
- Aufhebung der Entschädigung im Zivilverfahren: Ein Zivilgericht hebt den Schiedsspruch Anfang 2015 auf. Es hält fest, dass der Schlichter und Tapie beziehungsweise ein Anwalt des Geschäftsmanns betrugsmäßig zusammengearbeitet hätten. Der Kassationsgerichtshof, Frankreichs oberstes Gericht, bestätigt dies im Sommer 2016. In einer weiteren Gerichtsentscheidung ist Tapie verurteilt worden, das Geld zurückzahlen.
- Verfahren gegen Lagarde: Schon 2011 fordern Parlamentarier beim Gerichtshof der Republik ein Verfahren gegen Lagarde. Anfangs wird wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder ermittelt. Schließlich wird 2014 ein Anklageverfahren eingeleitet - aber nur wegen Fahrlässigkeit im Amt. Obwohl die Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens plädiert, wird schließlich ein Prozess angesetzt. Die Untersuchungskommission des Gerichts wirft Lagarde vor, grünes Licht für das Schiedsverfahren gegeben und auf Einspruch verzichtet zu haben. Lagardes Einspruch weist das Kassationsgericht im Sommer 2016 zurück.