Aktionärsschützer: Wer nicht klagt, bekommt nichts

Düsseldorf (dpa) - Der Energiekonzern Eon könnte nach Ansicht von Aktionärsschützern durch seinen Verzicht auf eine Klage gegen das Atom-Moratorium bei möglichen Schadensersatzzahlungen leer ausgehen.

„Wer nicht klagt, der bekommt auch nichts“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Marc Tüngler, am Freitag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei eine Grundvoraussetzung, um eine Wiedergutmachung für entgangene Gewinne zu erhalten, wenn sich herausstellen sollte, dass die Anordnung zur Abschaltung der Kernkraftwerke nicht rechtmäßig war und einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellte.

Da die Betreiber im Schnitt mit ihren abgeschriebenen Kernkraftwerken pro Tag rund eine Million Euro verdienen, summieren sich bei Eon mit den Stillständen von Isar I und Unterweser die entgangenen Gewinne in drei Monaten schnell auf einen Betrag von rund 180 Millionen Euro. Beim Konkurrenten RWE wäre es mit Biblis A etwa die Hälfte der Summe.

Anders als Eon hatte RWE am Freitag vor dem Verwaltungsgericht in Kassel eine Klage gegen die Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Betriebs von Biblis A eingereicht. Das Unternehmen bezweifelt, dass die Voraussetzungen vorgelegen haben, die die von der Bundesregierung herangezogene Rechtsgrundlage vorschreibt. Für eine Betriebseinstellung fehle die rechtliche Maßgabe, schrieb RWE Power in einer Pressemitteilung.

Tüngler räumte ein, dass der Verzicht von Eon auf eine Klage aber auch eine politische Dimension habe könne. „Wenn man nicht gleich mit der Keule kommt, ist eine solche Haltung für spätere Verhandlungen günstiger“, unterstrich der Aktionärsschützer. Eon hatte in diesem Zusammenhang betont, dass das Unternehmen sich konstruktiv an der anstehenden Debatte über die Kernenergie in Deutschland beteiligen und diese nicht durch juristische Auseinandersetzungen beeinträchtigen wolle.

Der Geschäftsführer der DSW ließ offen, ob die Anteilseigner von Eon wegen des Klageverzichts gegen den Vorstand vorgehen könnten. Dies wird möglicherweise auch vom Ausgang der RWE-Klage abhängen. Gibt das Verwaltungsgericht dem Kläger recht, erhält das Unternehmen Schadensersatz, der Konkurrent Eon aber nicht.