Analyse: Der schwere Weg des Rechtsstaats
Frankfurt/Main (dpa) - Darf ein Rechtsstaat einem Kindermörder Entschädigung zusprechen? Das Frankfurter Landgericht musste darauf eine Antwort geben, die schwer über die Lippen geht: 3000 Euro soll das Land Hessen Magnus Gäfgen zahlen, weil ihm Polizisten im Jahr 2002 mit Folter gedroht hatten, um das Leben des entführten Jakob von Metzler zu retten.
Doch Gäfgen hatte den Elfjährigen zu diesem Zeitpunkt schon erstickt.
Nur ein gutes Dutzend Zuhörer kam am Donnerstag in den großen Saal C 165 des Frankfurter Landgerichts, um die Antwort der Zivilkammer zu hören - deutlich weniger als zum Prozessauftakt am 17. März, als der Mörder selbst aussagen musste. Rund 45 Minuten nahm sich Richter Christoph Hefter Zeit, die Entscheidung der 4. Kammer zu begründen - kein Muss - aber nicht mal Gäfgens Anwalt hörte sich seine Ausführungen (AZ 2-04 O 521/05, Urteil vom 4.8.2011) an.
Kaum einer der wenigen Prozessbeobachter, zumeist Rentner, reagierte so aufgebracht wie ein ehemaliger Kaufmann: „Mir kommt das Kotzen, wenn ich das höre“, sagte der 70-Jährige. „Wer fragt die Familie des kleinen Jakob, wie es ihr geht und wer sie psychisch betreut?“ Veit Schiemann von der Opferorganisation Weißer Ring sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Bei allem Respekt für die Regeln eines modernen Rechtsstaats: In diesem Fall werden die Bürger das einfach nicht nachvollziehen können.“
Manche schon: „Der Richter hat das sehr geschickt begründet“, sagte eine pensionierte Lehrerin. Vor dem Urteil hatte die 70-Jährige noch gehofft, dass Gäfgen kein Geld vom Staat bekommen müsse. Ähnlich äußerte sich auch die Gewerkschaft der Polizei. Das zugeteilte Geld an einen verurteilten Kindermörder sei emotional nur sehr schwer erträglich, heißt es in einer Mitteilung des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut. „Diese dicke Kröte muss jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden.“
Der Frankfurter Rechtsphilosoph Ulfrid Neumann formuliert es im Gespräch mit der dpa so: „Derartige Entscheidungen sind der Preis dafür, den wir bezahlen müssen, wenn wir in einem Rechtsstaat leben wollen.“ Diese Entscheidung müsse der Gesellschaft zugemutet werden, betonte der Uni-Professor. Sogar Thomas Kittner, der für das verurteilte Land Hessen im Gerichtssaal saß, sagte: „Das Urteil klingt für uns sehr ausgewogen.“
Für Gäfgen-Anwalt Michael Heuchemer war der Prozess „der Lackmustest“ für die Rechtsstaatlichkeit. „Das Verfahren hat gezeigt, dass auch für Verurteilte gilt, was im Grundgesetz steht“, sagte er der dpa. „Es ging dabei nicht um die Tat, für die Herr Gäfgen bereits im Gefängnis sitzt. Sondern es ging um das, was im Verhörzimmer passiert ist. Das ist eine ganz andere Geschichte.“
Im Justizmarathon um Gäfgen ist dennoch kein Ende in Sicht: Der inzwischen 36-Jährige bleibt ein Dauerläufer durch die juristischen Instanzen. Ob sein Anwalt Berufung einlegt, war am Tag des Urteils noch unklar. Seinen Befangenheitsantrag gegen die Kammer hatte er schon kurz vor dem Urteilsspruch erneuert. Außerdem hat Gäfgen kürzlich den früheren Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner, der die Folterdrohung anordnete, wegen angeblicher Falschaussage angezeigt. Sogar das ganze Strafverfahren gegen den Kindermörder könnte noch einmal aufgerollt werden. Dem Landgericht Darmstadt liegt seit geraumer Zeit ein Wiederaufnahmeantrag vor.