Gewerkschaft: Kein Verständnis für Schmerzensgeld
Berlin (dpa) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat mit Unverständnis auf das Urteil reagiert, wonach der verurteilte Kindsmörder Gäfgen Schmerzensgeld wegen Folterandrohungen im Polizeiverhör bekommt.
„Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung des Kindes - in den Hintergrund treten“, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt. Er betonte aber, dass Folterandrohungen und Folter unter keinen Umständen ein Mittel sein dürften, um mutmaßliche Täter zu Geständnissen zu bewegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, das zugeteilte Schmerzensgeld für Gäfgen sei „emotional nur sehr schwer erträglich“. „Diese dicke Kröte müsse jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden“, sagte GdP-Chef Bernhard Witthaut. Das Urteil dürfe nicht zur Folge haben, dass die Polizei bei Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfen. Auch Witthaut machte klar: „Weder Folter, noch die bloße Androhung von Folter sind Instrumente einer auf rechtsstaatlichem Boden arbeitenden Polizei.“
Das Landgericht Frankfurt hatte entschieden, dass das Land Hessen dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen muss. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den entführten Bankierssohn noch retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.