Porträt: Anwalt sieht sich als „Wahrheitsermittler“
Frankfurt/Main (dpa) - Seit mehr als sechs Jahren vertritt Rechtsanwalt Michael Heuchemer den Kindsmörder Magnus Gäfgen vor Gericht - auch im Schmerzensgeldprozess gegen das Bundesland Hessen.
Für ihn sei es wichtig, dass ein Staatsbürger auch dann auf die Prinzipien des Rechtsstaates setzen könne, wenn er eine Haftstrafe absitze, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Im Fall Gäfgen gehe es zum Beispiel um die Frage, ob auch ein verurteilter Kindesmörder für eine angedrohte Folter entschädigt wird. Im ursprünglichen Mordprozess hatte Gäfgen noch einen anderen Anwalt.
Den Spagat zwischen einem rechtlich notwendigen Beistand - vor dem Landgericht muss auch der Kläger grundsätzlich von einem Anwalt vertreten werden - und moralischen Grenzen kenne er: „Da gibt es schwierige Situationen.“ Es helfe aber nicht, sich in moralischen Konflikten aufzureiben. „Dazu braucht man eine professionelle Distanz, analytische Fähigkeit und Unaufgeregtheit“, sagt der promovierte Jurist, der seine Kanzlei in Bendorf bei Koblenz hat und auf seiner Internetseite über Weinproben und teure Autos berichtet.
Dabei bekommt der junge Anwalt Heuchemer, Jahrgang 1976, auch Kritik zu hören, bis hin zum Vorwurf der Geltungssucht. Er selbst verweist auf seine „Wahrheitsermittlungsaufgabe“ im Prozess und ein „dickes Fell“ bei Anfeindungen. „Jeder Kollege kennt das: Wenn ein Verteidiger in prominenten Verfahren, die polarisieren, auftritt, bekommt er Post oder Anrufe“, sagt Heuchemer.