Stichwort: Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld

Berlin (dpa) - Die Begriffe Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld sorgen mitunter für Verwirrung. Auch im Fall des verurteilten Kindermörders Magnus Gäfgen war Beobachtern zunächst unklar, welcher Begriff richtig ist.

Inzwischen hat das Gericht deutlich gemacht, dass Gäfgen eine Entschädigungszahlung zusteht, weil die Folterandrohung seine Menschenwürde verletzte. Ein Überblick:

ENTSCHÄDIGUNG: Das Wort wird im allgemeinen Sprachgebrauch als eine Art Überbegriff für „Wiedergutmachungen“ verwendet. In der Regel wird versucht, entstandene Schäden mit einer Zahlung auszugleichen. Eine Entschädigung kann auch ein Ausgleich für einen Schaden sein, den der Staat verursacht hat, zum Beispiel bei Enteignungen. Auch Zeugen oder Sachverständige vor Gericht werden „entschädigt“ - etwa für ihren Verdienstausfall. Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis waren, erhalten ebenfalls eine Entschädigung vom Staat. Es gibt unzählige Gesetze, die Entschädigungsansprüche regeln. Opfer von Gewalttaten können zum Beispiel Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. Wie im Fall Gäfgen kann auch eine schwere Verletzung der Menschenwürde Grund für eine Entschädigungszahlung sein.

SCHADENSERSATZ: Damit wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Die Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind, werden ausgeglichen. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden, etwa die Kosten für eine Behandlung.

SCHMERZENSGELD: Voraussetzung dafür ist ein immaterieller Schaden, etwa eine körperliche oder seelische Verletzung. Für die entstandenen Schmerzen bekommt der Betroffene Geld. Wenn durch die Verletzung zusätzlich Kosten entstehen, zum Beispiel durch eine medizinische Behandlung, kann ein Gericht den Verursacher zudem auf Schadensersatz verurteilen.