Athen droht mit Pfändung deutschen Staatseigentums
Berlin/Athen (dpa) - Deutschland weist trotz neuer Drohungen aus Athen die Milliarden-Forderungen Griechenlands aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs weiter strikt zurück.
Die Frage von Reparationen und Entschädigungszahlungen sei rechtlich und politisch umfassend sowie abschließend geklärt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. „Das betrifft all die immer wieder vorgebrachten unterschiedlichen Punkte.“
Die Drohung von Justizminister Nikos Paraskevopoulos, deutsches Eigentum in Griechenland zu beschlagnahmen, wollte Seibert nicht kommentieren. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Jäger, ergänzte: „Wir werden in dieser Frage keine Gespräche und Verhandlungen mit der griechischen Seite führen.“ Auch der Komplex der Zwangsanleihe, die Athen während der deutschen Besatzung gewährt hatte, falle selbstverständlich unter das Kapitel Reparationen: „Und dieses Kapitel ist rechtlich wie politisch abgeschlossen.“
Justizminister Paraskevopoulos hatte sich zuvor bereiterklärt, die Pfändung deutscher Immobilien in Griechenland zu erlauben, sollte es zu keiner Einigung mit Berlin über die Reparationsforderungen kommen. Die endgültige Entscheidung werde jedoch die Regierung von Premier Alexis Tsipras treffen, hieß es.
„Wir sollten uns auf die Themen der Gegenwart und der hoffentlich guten Zukunft für unsere beiden Länder konzentrieren“, betonte Seibert. Ähnlich äußerte sich Jäger: Es sollte gemeinsam nach vorne geschaut werden. Eine Emotionalisierung und rückwärtsgewandte Vorwürfe würden bei der Bewältigung der aktuellen Probleme nicht weiterhelfen: „Deshalb ist unser Ratschlag, sich auf diese Dinge zu konzentrieren, die aktuell angepackt werden müssen.“
Das Thema Reparationen belastet die deutsch-griechischen Beziehungen seit Jahrzehnten. Am Dienstag hatte das griechische Parlament beschlossen, erneut Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg an Berlin zu prüfen. Dazu wurde ein Ausschuss aller Parteien einberufen. Die Debatte wurde vom Parlamentsfernsehen übertragen.
Die Bundesregierung argumentiert, zur Wiedergutmachung für NS-Unrecht habe Deutschland Ende der 1950er Jahre Globalentschädigungsabkommen mit zwölf westlichen Ländern vereinbart, mit Athen einen Vertrag 1960. Darin sei festgehalten, dass die Wiedergutmachung abschließend geregelt sei. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung 1990 sei von Reparationen keine Rede gewesen. Dieser sei als rechtlich bindend anerkannt worden im Rahmen der Charta von Paris, auch von Athen. Die Frage neuer Verhandlungen stelle sich nicht.