Bremer Bamf-Niederlassung Bamf-Affäre: Seehofer stellt sich an die Spitze der Bewegung

Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will nicht, dass die Fehler der Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an ihm hängen bleiben. Deshalb geht er nach anfänglichem Zögern jetzt in die Offensive.

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Am Mittwoch verfügt er, dass in Bremen ab sofort erst einmal keine Asylanträge mehr bearbeitet werden dürfen. Die Zahl der Mitarbeiter, die sich in der Nürnberger Bamf-Zentrale um Qualitätssicherung kümmern sollen, soll aufgestockt werden. Am Freitag bekommt die Bremer Bamf-Niederlassung Besuch aus seinem Ministerium. Nächsten Dienstag stellt sich Seehofer in einer Sondersitzung des Innenausschusses den Fragen der Bundestagsabgeordneten.

Dass Seehofer durchgreifen kann, wenn er den Kopf für Beamte hinhalten soll, die ihren Job womöglich nicht richtig machen, hat er schon in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister gezeigt. Als Konsequenz aus dem Skandal um mit HIV kontaminierte Blutprodukte zerschlug er Ende 1993, Anfang 1994 das Bundesgesundheitsamt.

Als die Affäre um unrechtmäßige Asylentscheide aus Bremen losgeht, reagierten die Behördenvertreter erst einmal beschwichtigend. Die Bamf-Leitung verweist auf neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die im September 2017 eingeführt wurden. Die Botschaft von Behörden-Präsidentin Jutta Cordt lautet: Keine Sorge, wir haben jetzt alles im Griff. Im Innenausschuss des Bundestages gibt sie Antworten, die zwar wortreich sind, aber viele Abgeordnete nicht überzeugen. Wohl auch deshalb muss sie nächsten Dienstag dort noch einmal vorsprechen - diesmal zusammen mit Seehofer.

Auch im Innenministerium ist man erst einmal bereit zu glauben, dass die Entscheidungspraxis in der Bremer Bamf-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 ein, wenn auch „in höchstem Maße ärgerlicher“, Einzelfall ist, der keine Rückschlüsse auf die Zustände in anderen Abteilungen der Behörde zulässt. Doch die Zweifel wachsen - auch durch interne Hinweise von Bamf-Mitarbeitern, die das Ministerium erreichen.

Am Freitag vergangener Woche kündigt Cordt in Berlin an, in den nächsten drei Monaten würden 70 Mitarbeiter abgestellt, um alle positiven Bescheide der Bremer Außenstelle seit 2000 zu überprüfen. Auch die Arbeit weiterer Bamf-Büros mit auffälligen Anerkennungszahlen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz soll durchleuchtet werden.

Doch Seehofer reicht das nicht. Fünf Tage nach Cordts Pressekonferenz ordnet er an, dass im Bremer Ankunftszentrum bis zur vollständigen Aufklärung der Vorfälle keine Asylentscheidungen mehr getroffen werden dürfen. Begründet wird diese Entscheidung vom Ministerium damit, dass die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, über die Cordt im Innenausschuss des Bundestages referiert hat, in Bremen offensichtlich nicht flächendeckend beachtet wurden. Dazu gehört etwa das Vier-Augen-Prinzip. Damit sollte verhindert werden, dass jemand in Missachtung der Dienstvorschriften eigenmächtige Entscheidungen trifft.

In einem Bericht der internen Revision des Bamf vom 11. Mai heißt es nach Angaben des Bundesinnenministeriums, bei der Beachtung des Vier-Augen-Prinzips seien in Bremen „Mängel“ festgestellt worden. Die Grünen finden allerdings auch die Art und Weise, wie Seehofer seine Aufklärung in der Bamf-Affäre betreibt, mangelhaft. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, fordert ihn auf, den Abgeordneten zumindest den internen Bericht des Bamf-Qualitätsmanagements zur Verfügung zu stellen.

Innenausschuss-Mitglied Burkhard Lischka (SPD) findet es gut, dass die Qualitätssicherung im Bamf jetzt gestärkt werden soll. Er sagt: „Nur wenn sichergestellt werden kann, dass die Behörde und ihre Außenstellen nur rechtssichere Asylbescheide verlassen, kann auch das zuletzt verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit des Bamf zurückgewonnen werden.“

Und was ist mit den Asylbewerbern, von denen einige womöglich zu Unrecht Schutz erhalten haben? Der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) hat schon im April angekündigt, dass ihre Bescheide „soweit rechtlich möglich“ aufgehoben werden sollen. Nicht möglich ist es auf jeden Fall, jetzt noch Asylbewerber, die 2015 oder 2016 kamen, nach den Dublin-Regeln in ein anderes EU-Land zurückzuschicken. Denn in diesen Fällen hat Deutschland nur drei Monate Zeit, um einen anderen Staat, in dem sich der Asylbewerber zuvor aufgehalten hatte, zur Übernahme von Antragsteller und Verfahren aufzufordern.

Die Bamf-Revision hat sich zuletzt mehr als 4000 Verfahren angeschaut, bei denen die Antragsteller von zwei „verdächtig erscheinenden“ Rechtsanwaltskanzleien vertreten wurden. In 73 Prozent der Verfahren, die in Bremen positiv entschieden wurden, fanden die Prüfer Vorgänge, die ihnen nicht plausibel erschienen. In rund 40 Prozent der in Bremen entschiedenen Verfahren wäre aus ihrer Sicht ein Widerruf oder die Rücknahme durch einen anderen Staat angezeigt. Bei Verfahren, die von diesen Rechtsanwälten an Bamf-Außenstellen außerhalb von Bremen herangetragen wurden, fanden die Prüfer in 46 Prozent „Inplausibilitäten“. Allerdings müsste aus Sicht der Revision hier nur in 5,8 Prozent der Fälle ein Widerruf oder eine Rücknahme eingeleitet werden.