Begriffserklärung: Krisen, Katastrophen, Katastrophenalarm
Düsseldorf (dpa) - Die Begriffe Krisen und Katastrophen nach verheerenden Unwettern oder anderen Notsituationen werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft gleichgesetzt.
Eine Begriffserklärung:
KRISE: Im Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe wird mit dem Begriff Krise eine Lage bezeichnet, bei der Sachschäden drohen oder bereits entstanden sind, und Hilfsorganisationen wie die Feuerwehr diese Lage nicht mehr allein bewältigen können. Eine Krisenlage kann durch Naturereignisse (Stürme, Starkniederschläge, Hochwasser, Waldbrände, Epidemien) ausgelöst werden oder zivilisatorische Ursachen haben - diese reichen von technischem Versagen oder Fahrlässigkeit bei Unfällen und Havarien bis zu Terroranschlägen.
KATASTROPHE: Sind Gesundheit oder Leben vieler Menschen, deren natürliche Lebensgrundlagen und bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß bedroht, sprechen die Behörden von einer Katastrophe. Für die Bewältigung dieses „Großschadensereignisses“ reichen die normalen technischen und finanziellen Mittel oder rechtlichen Befugnisse der betroffenen Gemeinden oder Kreise nicht aus. Zudem erfordert die Abwehr und Bekämpfung die einheitliche Leitung durch die zuständige (Katastrophenschutz-)Behörde.
KATASTROPHENALARM: Ein Katastrophenalarm (Katal) wird ausgelöst, wenn ein Notfall die besondere Koordination der Hilfskräfte verlangt beziehungsweise für dessen Bewältigung die technischen und finanziellen Mittel oder rechtlichen Befugnisse der normalerweise zuständigen Gemeinden nicht ausreichen. Die Bewältigung von Katastrophen und das Krisenmanagement liegen in Deutschland grundsätzlich in der Verantwortung der 16 Bundesländer. Der Katastrophenfall wird demzufolge entsprechend dem Katastrophenschutzgesetz des jeweiligen Landes festgestellt. Dies war auch im niederrheinischen Hamminkeln der Fall, wo ein Dammbruch am Fluss Issel befürchtet wurde.