CDU lehnt steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen ab
Hannover (dpa) - Die CDU bleibt bei ihrem Nein zur steuerlichen Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnern mit verheirateten Männern und Frauen.
Der Parteitag in Hannover nahm am Dienstagabend einen entsprechenden Antrag des Kreisverbandes Fulda nach einer engagierten und ernsthaften Debatte der Gegner und Befürworter mit Mehrheit an - bei einer beachtlichen Zahl von Gegenstimmen. Delegierte sprachen von einer Sternstunde.
Der hessische Landtagsabgeordnete Walter Arnold sagte, es gehe nicht um Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, sondern um den grundgesetzlich festgelegten Schutz von Ehe und Familie. „Ein Abstandsgebot sozusagen zwischen Ehe und Familie zu anderen Lebenspartnerschaften.“
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte, das Ehegattensplitting sei sachgerechter Ausdruck der Vorgaben des Grundgesetzes. Ehe und Familie sollten besonders gefördert werden. Die Ehe werde auch als Wirtschaftsgemeinschaft angesehen. CDU-Chefin Angela Merkel hatte sich bereits vor dem Parteitag auf diese Position festgelegt.
Der Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak aus Berlin hielt dem entgegen, dass keinem Ehepaar etwas weggenommen würde, wenn Schwule und Lesben ebenfalls vom Ehegattensplitting profitierten. Auch homosexuelle Paare lebten Werte, wie die CDU sie hochhalte. 80 Prozent der Menschen seien für die Gleichstellung.
Er mahnte, die CDU sei auch Rechtsstaatspartei. „Dazu gehört auch die Achtung vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“ Mit Blick auf bisherige Rechtsprechung sagte Luczak: „Hier hat Karlsruhe nicht mit dem Zaunpfahl gewunken, sondern gleich mit dem ganzen Zaun.“ Zum zu erwartenden Urteil der obersten Richter sagte er: „Wollen wir sehende Auges in eine solche juristische Niederlage laufen?“
Sachsens CDU-Fraktionschef Steffen Flath meinte: „Gott hat uns geschaffen als Frau und Mann und ich glaube, dass er sich dabei etwas gedacht hat.“ Thomas Bareiß, wie Flath Mitglied des konservativen Berliner Kreises in der CDU, lehnte die Gleichstellung ebenfalls ab, plädierte aber dafür, das Urteil aus Karlsruhe abzuwarten.
Durch das Ehegattensplitting kann die Steuerbelastung der Partner gesenkt werden kann. Mehrere Finanzgerichte entschieden, dass Homo-Paare bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter das Splitting in Anspruch nehmen können.