Chronologie: Atom-Kehrtwende und Weg zum Ausstieg

Berlin (dpa) - Bis Mitte Juni will die Bundesregierung die Zukunft der Atomkraftwerke in Deutschland klären und Eckpunkte für einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien festlegen. Nach der Katastrophe in Japan sah sich die Regierung wegen des GAU im AKW Fukushima zu einer Kehrtwende gezwungen.

WAS BISHER GESCHAH:

12. März: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigt Sicherheitschecks für die 17 deutschen AKW an.

14. März: Merkel will die längeren Laufzeiten für die deutschen AKW für drei Monate aussetzen.

15. März: Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit Atomstandorten kündigt Merkel plötzlich an, dass die sieben vor 1980 gebauten AKW bis 15. Juni abgeschaltet werden.

22. März: Die Regierung beauftragt mit der Klärung technischer Fragen die Reaktorsicherheitskommission (RSK). Eine Kommission unter Führung des früheren Umweltministers Klaus Töpfer und des Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Matthias Kleiner, soll klären, welches Risiko für die Gesellschaft ethisch vertretbar ist.

27. März: Grün-Rot erreicht in Baden-Württemberg auch wegen der Atom-Debatte eine Mehrheit. In Rheinland-Pfalz legen die Grünen ebenfalls deutlich zu.

31. März: Die RSK stellt ein umfangreiches AKW-Prüfprogramm vor.

1. April: RWE reicht beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen die vorübergehende Abschaltung des AKW Biblis A in Hessen ein.

8. April: RWE, Eon, Vattenfall und EnBW kündigen an, dass sie die Millionen-Zahlungen in den Fonds zum Ausbau der erneuerbaren Energien einstellen, da diese an die Laufzeitverlängerung gekoppelt seien.

15. April: Gespräch von Merkel mit allen Ministerpräsidenten zur Energiewende. Unklar ist, wie die Milliardenkosten zu stemmen sind.

WIE ES NUN WEITERGEHT:

Etwa 16. Mai: Abschlussbericht der Reaktorsicherheitskommission.

27./28. Mai: Abschlussbericht der Ethik-Kommission.

Bis 15. Juni: Abhängig von möglichen AKW-Stilllegungen soll es eine Anpassung des Atomvertrags mit den Energieunternehmen geben, der die Höhe der Atomsteuer und der Zahlungen in den Ökofonds regelt.

7. oder 15. Juni: Das Kabinett will gegebenenfalls den Entwurf eines geänderten Atomgesetzes mit neuen Laufzeiten beschließen.