Das Asylpaket II: Die Kernpunkte
Berlin (dpa) - Bereits Anfang November 2015 hatte sich die große Koalition auf die Eckpunkte eines zweiten Asyl-Gesetzespakets verständigt. Dann folgte ein wochenlanger Streit über Details. Die Kernpunkte des Asylpakets II:
- Bestimmte Flüchtlingsgruppen - unter anderem Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“ - sollen künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.
- Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge Residenzpflicht gelten: Das heißt, sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.
- Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur „subsidiärer Schutz“ in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.
- Über einen Umweg sollen aber auch „subsidiär Geschützte“, vor allem aus Syrien, Angehörige nachholen können: Ihre Partner oder Kinder, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene mit diesen Ländern vereinbart werden.
- Wer als Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür - zehn Euro monatlich - selbst tragen.
- Abschiebungen sollen erleichtert werden - auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Auch bei der Beschaffung von Papieren für abgelehnte Asylbewerber will der Bund mehr tun. Abschiebungen scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten.