Hintergrund Das juristische Prozedere im Fall Fillon

Paris (dpa) - Gleich nach den Enthüllungen des „Canard Enchaîné“ über die Beschäftigung von Penelope Fillon auf Parlamentskosten hatte die französische Finanz-Staatsanwaltschaft Vorermittlungen eingeleitet.

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Dabei prüfte sie unter anderem den Verdacht der Hinterziehung öffentlicher Mittel.

Am vergangenen Freitag eröffnete die Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Damit sollten die Ermittlungen in einem neuen Rahmen fortgeführt werden, die weiteren Schritte liegen damit in der Hand dreier Ermittlungsrichter. Nach Angaben Fillons haben diese ihn nun für den 15. März vorgeladen, um ein Verfahren gegen ihn einzuleiten.

Falls es dazu kommt, würde Fillon damit explizit als Beschuldigter eingestuft - das bedeutet, dass schwerwiegende und übereinstimmende Indizien gegen den Verdächtigen vorliegen. Ein solches Verfahren kann letztlich zu einem Gerichtsprozess führen, wenn die Ermittlungsrichter dies nach Abschluss ihrer Ermittlungen entscheiden. Sie können das Verfahren aber auch wieder einstellen, wenn sich die Vorwürfe nicht erhärtet haben.