Das Minsker OSZE-Protokoll für die Ostukraine von 2014
Minsk (dpa) - Bereits am 5. September 2014 hatten Vertreter der Ukraine, Russlands, der Separatisten und der OSZE in Minsk eine Feuerpause für die Ostukraine vereinbart. Die Deutsche Presse-Agentur dpa dokumentiert die von der OECD veröffentlichten zwölf Beschlüsse:
„1. Die unverzügliche beiderseitige Unterbrechung der Anwendung von Waffengewalt zu gewährleisten.
2. Das Monitoring und die Überprüfung der Waffenruhe durch die OSZE zu gewährleisten.
3. Die Dezentralisierung der Macht in der Ukraine zu verwirklichen, darunter durch die Annahme des Gesetzes „Über die vorübergehende Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in den gesonderten Kreisen der Donezker und Lugansker Gebiete“ (Gesetz über den Sonderstatus).
4. Das ständige Monitoring an der russisch-ukrainischen Staatsgrenze und die Überprüfung seitens der OSZE zu gewährleisten, mit der Bildung einer Sicherheitszone in den Grenzkreisen der Ukraine und der Russischen Föderation.
5. Sofort alle Geiseln und ungesetzlich festgehaltenen Personen zu befreien.
6. Das Gesetz über die Nichtzulassung der Verfolgung und der Bestrafung von Personen in Zusammenhang mit den Ereignissen zu übernehmen, die in einzelnen Kreisen der Donezker und Lugansker Gebiete der Ukraine geschehen sind.
7. Den inklusiven nationalen Dialog fortsetzen.
8. Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Situation im Donbass zu ergreifen.
9. Die Durchführung vorgezogener Kommunalwahlen zu gewährleisten, entsprechend dem ukrainischen Gesetz „Über die vorübergehende Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in den gesonderten Kreisen der Donezker und Lugansker Gebiete“ (Gesetz über den Sonderstatus).
10. Die ungesetzlichen bewaffneten Formationen, die Militärtechnik sowie die Freischärler und Söldner aus der Ukraine herauszuführen.
11. Ein Programm des wirtschaftlichen Wiederaufbaus des Donbass und der Wiederherstellung der Lebensfunktionen der Region zu beschließen.
12. Die Garantie der persönlichen Sicherheit der Teilnehmer der Konsultationen zu gewähren.“