Hintergrund Das von Anfang an umstrittene Gesetz gegen Hass im Netz
Berlin (dpa) - Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden.
Dienste wie Facebook, Twitter und YouTube müssen ab 1. Januar klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen - und haben bei weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit. Bei systematischen Verstößen gegen die Verpflichtung drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro.
Das Gesetz war im Sommer mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen worden und wird immer wieder scharf kritisiert. So bekräftigte der Digitalverband Bitkom zum Inkrafttreten, dass damit aus seiner Sicht ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt werde.
Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Online-Netzwerke selbst über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht Gerichte. Außerdem wird davor gewarnt, dass die Firmen aus Angst vor Strafen mehr Beiträge als nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bisher blieb unklar, ab wann von systematischen Verstößen die Rede sein wird, bei denen Geldstrafen verhängt werden sollen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als ein zentraler Befürworter verteidigte das Gesetz dagegen als „Garantie der Meinungsfreiheit“. Mit kriminellen Hassposts sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden - „mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“. Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.“ Bereits zum 1. Oktober mussten die Online-Netzwerke nach dem Gesetz verbindliche Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden benennen.
Zugleich können Online-Diensten auch wie bisher mutmaßliche Verstöße gegen deren Nutzungsregeln gemeldet werden. Für Beschwerden nach dem neuen sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde ein eigenes Verfahren geschaffen. Dabei muss unter anderem sofort der mögliche Tatbestand angekreuzt werden (etwa Beleidigung oder Volksverhetzung).