Plötzensee Erneut zwei Gefangene aus Berliner JVA entkommen

Berlin (dpa) - Erneut sind zwei Häftlinge aus dem Gefängnis in Berlin-Plötzensee entkommen. Die Gefangenen seien am Montagmorgen aus dem offenen Vollzug getürmt, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung.

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Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.

Einer der beiden Männer sei aber bereits am Abend zurückgekommen. Da er gegen die Auflagen verstoßen habe, müsse er nun in den geschlossenen Vollzug.

Die beiden Gefangenen hatten sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen von wenigen Monaten im offenen Vollzug verbüßt. Sie mussten ins Gefängnis, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen konnten. Obwohl sie zu Terminen hin und wieder die JVA verlassen durften, manipulierten sie nach Angaben des Sprechers ein Gitterfenster in der Zelle eines Mithäftlings und entkamen durch das Fenster.

Erst am Donnerstag hatten sich vier Häftlinge im Alter von 27 bis 38 Jahren mit einem Trennschleifer und einem schweren Hammer den Weg in die Freiheit gebahnt. Am Freitag war zudem bekanntgeworden, dass sich auch ein fünfter Gefangener am Donnerstagabend nicht wieder aus dem offenen Vollzug zurückgemeldet hatte. Nach diesen fünf Menschen wurde am Montag laut Polizei weiterhin gesucht - hinzu kam am Montag der sechste, der noch nicht wieder aufgetaucht war.

Die vier Häftlinge, die am Donnerstag verschwanden, arbeiteten in einer Autowerkstatt auf dem JVA-Gelände, gelangten von dort in einen Heizungsraum und schließlich durch eine mit den Werkzeugen bearbeitete Lüftungsöffnung ins Freie. Dann krochen sie unter dem Außenzaun des Gefängnisses hindurch. Der 30-Jährige, der sich am selben Abend nicht aus dem offenen Vollzug zurückmeldete, verbüßte eine Strafe wegen des Erschleichens von Leistungen und Ordnungswidrigkeiten.

Die Polizei hat eine Großfahndung nach den 27 bis 38 Jahre alten Männern ausgelöst, die seit dem vergangenen Jahr in der JVA wegen Straftaten wie Diebstahl, räuberischer Erpressung oder schwerer Körperverletzung einsaßen. Von einer Fahndung mit Bildern sah die Polizei aber noch ab, wie eine Sprecherin erklärte. Die Fahndung mit Fotos nach Personen dürfen Staatsanwälte und Richter laut Gesetz nur anordnen, wenn alle anderen Methoden zur Ermittlung des Aufenthaltes deutlich weniger erfolgversprechend sind.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) kündigte noch vor Bekanntwerden des neuen Falls vom Montag eine Überprüfung aller Sicherheitsmaßnahmen in der Vollzugsanstalt an. „Zudem werden die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt, bis alles aufgeklärt ist.“ Dennoch wurden erste Rücktrittsforderungen laut. Die Berliner CDU gab dem rot-rot-grünen Berliner Senat die Schuld. Behrendt sagte dazu: „Ich bin bereit, dem Parlament Rede und Antwort zu stehen.“