Was bisher geschah Die Böhmermann-Affäre im Überblick

Berlin (dpa) - Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten hat hohe Wellen geschlagen. Was bisher geschah:

Foto: dpa

31. März: Der Satiriker benutzt in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ im Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als „bewusst verletzend“.

10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.

15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.

16. April: Böhmermann kündigt „eine kleine Fernsehpause“ an.

22. April: Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei „bewusst verletzend“, als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

3. Mai: Böhmermann kritisiert in der Wochenzeitung „Zeit“ Angela Merkel: „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht.“ Erdogan nennt darin er einen „nervenkranken Despoten“.

12. Mai: Der Moderator kehrt mit „Neo Magazin Royale“ zurück.

17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine „Schmähkritik“ zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.

27. Mai: Ein Satz aus „Neo Magazin Royale“ löst Spekulationen über Böhmermanns Zukunft beim ZDF aus. Zu seinem Gast Steven Gätjen sagt er: „Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab' ja demnächst vor, das andersrum zu machen.“ Doch schiebt er nach: „Nein, ist ein Spaß.“

2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November dieses Jahres vorgesehen.

30. Juli: Erdogan kündigt an, seine Strafanzeigen wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zurückzuziehen. Später wird allerdings klargestellt, dass dies für die Klagen in Deutschland nicht gilt.

4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien „strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.