Hintergrund Die wichtigsten juristischen Baustellen für VW
Stuttgart/Wolfsburg (dpa) - Die Diesel-Affäre bleibt für VW ein juristischer Großkampf an mehreren Schauplätzen. Zuletzt hatte sich die Lage in den USA etwas entspannt. Besonders in Europa sind aber viele Fragen offen.
Und jetzt wird es auch für Vorstandschef Matthias Müller persönlich ungemütlich. Eine Übersicht der Rechtsbaustellen:
- AKTIONÄRSKLAGEN: Zahlreiche Anleger verlangen von Volkswagen Schadenersatz, weil sie nach dem Bekanntwerden von „Dieselgate“ im September 2015 zunächst hohe Wertverluste bei Aktien und Anleihen hinnehmen mussten. Diese solle ihnen VW erstatten. Ihr Argument: Das Management hätte den Kapitalmarkt deutlich früher über die Probleme informieren müssen, die Ad-hoc-Mitteilung dazu sei zu spät gekommen.
Entsprechende Vorwürfe der Marktmanipulation haben nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen, sie ermittelt gegen VW-Konzernchef Matthias Müller. Dabei geht es um dessen Amt im Vorstand der Porsche SE, dem Haupteigner von Volkswagen. Auch Müllers Vorgänger Martin Winterkorn sowie der Ex-VW-Finanzvorstand und heutige VW-Chefaufseher Hans Dieter Pötsch sind im Visier. Zuvor hatten schon die Braunschweiger Strafverfolger solche Untersuchungen gestartet - dort außerdem gegen den VW-Kernmarken-Chef Herbert Diess. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben.
Das Volumen der bisherigen Anlegerklagen geht bereits in die Milliarden. Am Landgericht Braunschweig soll hierzu ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren laufen, in dem ähnliche Ansprüche aus inzwischen gut 1500 Einzelklagen stellvertretend gebündelt verhandelt werden können. Die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment wird dabei Musterklägerin. Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen.
- ZIVILKLAGEN: Auch viele Autobesitzer wollen Entschädigung. In den USA erreichte der Konzern für Hunderttausende betroffene Dieselautos einen Vergleich - allein für die 2,0-Liter-Wagen kostet VW das 14,7 Milliarden Dollar. Händler und US-Bundesstaaten klagten ebenfalls. Zum Vergleich für die größeren 3,0-Liter-Motoren (1,2 Milliarden Dollar) kündigte der zuständige US-Richter seine Zustimmung an.
In Deutschland entschieden verschiedene Gerichte: Die Manipulationen bedeuten keine Pflicht zur Kaufpreis-Erstattung. Doch es gibt auch andere Urteile. Hintergrund ist die Frage, ob die Fälschungs-Software ein so großer Mangel ist, dass Kunden vom Kauf zurücktreten können. Berichten zufolge gibt es landesweit weit über 1000 Einzelklagen.
In zahlreichen Fällen kann es laut Verbraucherschützern problematisch werden, einen konkreten Schaden zu beziffern und ihn zu beweisen. Unabhängig davon gibt es Forderungen, dass VW den Kunden auch in Europa stärker entgegenkommen müsse, etwa aus der EU-Kommission.
- STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN JENSEITS VON MARKTMANIPULATION: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt außerdem wegen des Verdachts auf Betrug, allein hier geht es - einschließlich eines Verfahrens gegen Winterkorn - um 37 Beschuldigte. Gegen 6 weitere laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen CO2-Angaben. Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll. Anklagen gibt es bisher nicht.
In den USA bot ein vom FBI erarbeitetes „statement of facts“ im Januar die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrechtlichen Fragen. Unabhängig davon geht es dort aber weiter auch um die Schuld oder Unschuld einzelner Personen. Ein VW-Manager sitzt in Haft, ein langjähriger Ingenieur hat sich in einem Verfahren schuldig bekannt, fünf weitere Mitarbeiter sind angeklagt - darunter der Ex-Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Auch in anderen Ländern laufen Untersuchungen.