Dokumentation: Wichtige Aussagen der Staatsanwaltschaft
Hannover (dpa) - Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, hat Einzelheiten zu den Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy bekanntgegeben. Das Verfahren geht auf Ermittlungen gegen einen kanadischen Onlineshop zurück.
Es geht um den Kauf von Bildern im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Die dpa dokumentiert einige wichtige Aussagen in chronologischer Reihenfolge:
„Dieses Verfahren in Kanada ist von den dortigen Ermittlungsbehörden 2010 betrieben worden, das Bundeskriminalamt bekam im Jahr 2012 davon Kenntnis. Im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen wurden Kundendateien gesichert, und aus diesen Kundendateien ergab sich, dass 800 Kunden auch aus Deutschland kamen.“
„Die Verfahrensakte (zu Edathy) selber ist in verschlossenem Umschlag am 5. November (2013) bei mir direkt persönlich eingegangen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft Hannover überhaupt keine nähere Kenntnis von diesem Verfahren.“
„Aus unserer Sicht bestand kein Zeitdruck, keine Eile, weil das Verfahren letztendlich niemand außer der Strafverfolgungsbehörde bekannt war.“
„Die Informationslage war aus unserer Sicht Anfang November noch zu dünn, um gegen Herrn Edathy sofort zu ermitteln. Wir brauchten weitere Informationen, und diese Informationen haben wir uns in den kommenden Wochen herbeigeholt.“
„Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass wir auch im Sinne der Gleichbehandlung aller potenziell Beschuldigten gegen Herrn Edathy ermitteln müssen. Der Entschluss ist Ende Januar gereift. Wenn ich ein Datum nennen sollte, würde ich mich auf den 28. Januar festlegen.“
„Der Mandatsverzicht traf uns völlig überraschend. Wir können uns bis heute nicht erklären, ob hier möglicherweise ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht.“
(Zur Rückgabe des Bundestagsmandats am vergangenen Freitag)
„Am Montag, dem 10. Februar 2014, waren nunmehr, nachdem der Mandatsverzicht von Herrn Edathy bekannt war, umfassende, sofortige, unverzügliche strafprozessuale Maßnahmen geboten, die wir auch sofort ergriffen haben.“
(Zu Durchsuchungen von Büros und Wohnungen in Berlin und Niedersachsen)
„Aufgrund der zahlreichen Pressemeldungen ist uns erst am gestrigen Tage bekanntgeworden, dass es hier offenbar eine Vorgeschichte gibt, die weit in den Oktober 2013 hineinreicht. Ich darf nochmals betonen: Wir sind fassungslos.“
(Zur Weitergabe von Informationen an die SPD-Parteispitze durch den damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich)
„Es ist anhand verschiedener Beweismittel nachzuvollziehen, dass Herr Edathy zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni 2010 insgesamt neun Bestellungen bei dem von mir genannten Unternehmen getätigt hat und 31 Produkte, wobei es sich um Videos und Fotosets handelt, im Onlineshop dieses Unternehmens bestellt hat.“
„Es sind Bilder, Sequenzen von unbekleideten männlichen Jugendlichen im geschätzten Alter zwischen 9 und 13 Jahren. Die Frage, ob es sich hierbei um kinderpornografisches Material handelt, ist eine schwierige Wertungsfrage. Auf jeden Fall befinden wir uns hier im Grenzbereich zu dem, was die Justiz unter Kinderpornografie versteht.“
„Was Herrn Edathy konkret in diesem Verfahren zur Last gelegt werden kann derzeit, ist die Bestellung von Material der Kategorie 2.“
(Zur Kategorie 2 werden laut Fröhlich Bilder und Filme gezählt, bei denen es sich um weniger eindeutige Inhalte oder aus Sicht des Bundeskriminalamts um nicht indiziertes Material handelt.)
„Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, von der das Verfahren stammt, hat in einer vorläufigen Würdigung einen strafprozessualen Anfangsverdacht auch bei sämtlichen Kategorie-2-Verfahren bejaht. Dieser Auffassung sind wir nach eigener intensiver Abwägung beigetreten. Und auch mit dieser Auffassung stehen wir nicht allein.“