Staatsrechtler uneins über Verhalten Friedrichs
Berlin (dpa) - Juristen sind sich bei der Bewertung des Verhaltens des früheren Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) im Fall Edathy uneinig.
Der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Joachim Wieland, sieht kein Fehlverhalten des heutigen Bundesagrarministers: „Der Innenminister durfte den SPD-Vorsitzenden Gabriel über mögliche Ermittlungen gegen Herrn Edathy informieren„, sagte Wieland „Handelsblatt Online“ am Freitag. Abgeordnete hätten ein Recht auf Information gegenüber der Exekutive aus Grundgesetz-Artikel Art. 38 Absatz 1. „Dementsprechend sind Regierungsmitglieder zur Weitergabe auch geheimer Informationen berechtigt.“ Die Abgeordneten seien allerdings aus ihrem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis heraus verpflichtet, ihnen von der Regierung mitgeteilte Geheimnisse geheim zu halten.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis sagte dagegen im RBB-Inforadio, er halte es für eindeutig, dass Friedrich ein Amtsgeheimnis weitergegeben habe. „Jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes bekommt eingebleut, dass er keine Amtsgeheimnisse verraten darf. Und wenn das dann der Oberste tut, ist der Schaden da.“ Ob dies allerdings strafrechtlich relevanter Geheimnisverrat sei, müsse man erst prüfen.