Droht Berlusconi nach Rücktritt die Verurteilung?

Rom (dpa) - Silvio Berlusconi hat sich in 17 Jahren politischer Karriere auch durch zahlreiche Justizskandale einen Namen gemacht. Wegen Vorwürfen, die von Meineid und Steuerbetrug bis zu Bestechung reichen, landete der Medienmogul vor dem Richter.

Einige Prozesse endeten in erster Instanz mit Gefängnisstrafen, doch schaffte es Berlusconi stets, sich - mal mit einer Amnestie, mal mit einem passenden Gesetz - aus der Affäre zu ziehen. Was könnte sein Rücktritt für die noch gegen ihn anliegenden vier Verfahren bedeuten?

Drei Gesetzesvorhaben brachte der 75-jährige Medienzar in den vergangenen Monaten voran, um sich vor Verurteilung zu schützen. Berlusconi hat kein gutes Verhältnis zur Justiz, viele Richter hält der Konservative für Linke. Ein Gesetz, das unter anderem endlose Zeugenlisten der Verteidigung ermöglicht, sowie eine Verschärfung der Abhörgesetze liegen auf Eis. Das Gesetz des „Kurzen Prozess“ schaffte es schon durch eine der beiden Parlamentskammer.

Das Gesetz, mit dem Verjährungsfristen für Nicht-Vorbestrafte verkürzt werden, hätte mindestens zwei der noch anliegenden Verfahren Berlusconis - um Mills und Mediaset - gekippt. Es war scharf kritisiert worden, auch weil die Justiz etwa 15 000 andere Fälle zu den Akten hätte legen müssen.

Nach seinem Rücktritt dürfte Schluss mit maßgeschneiderten Gesetzen sein. Ob dem Cavaliere in den noch anstehenden Prozessen eine Verurteilung droht, bleibt auch wegen der langsamen italienischen Justiz fraglich.

Neben dem spektakulären Ruby-Prozess wegen Amtsmissbrauchs und verbotenen Sex mit einer Minderjährigen steht Berlusconi noch im Mediaset-Verfahren wegen Steuerdelikten beim Verkauf von Film- und TV-Rechten vor Gericht.

Ein neuer Prozess gegen ihn wegen „Enthüllung von Amtsgeheimnissen“ bei einer umstrittenen Bankübernahme steckt im Vorstadium. Der Mills-Prozess wegen der Bestechung seines ehemaligen Anwalts für Falschaussagen verjährt als erster der vier Anfang 2012.