Fragen & Antworten: Sicherungs-Reformen und die Folgen

Berlin (dpa) - Die Sicherungsverwahrung in Deutschland wird neu geregelt. Eine Folge davon sind Klagen von Gewaltverbrechern, die hohe Entschädigungssummen wegen zu langer Haftzeiten fordern. Vor dem Karlsruher Landgericht haben vier Männer am Dienstag Recht bekommen.

Doch der Weg durch die Instanzen hat gerade erst begonnen. Fragen und Antworten:

Wieso sollen vier Gewaltverbrecher mehrere zehntausend Euro Entschädigung erhalten, weil sie zu lange im Gefängnis saßen?

Bei den insgesamt 240 000 Euro Entschädigung geht es nicht um Haftstrafen. Knackpunkt ist die Sicherungsverwahrung, die bei der Verurteilung zusätzlich angeordnet wurde. Sie bedeutet, dass besonders gefährliche Täter auch nach dem Ende ihrer Haftzeit eingesperrt bleiben, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Voraussetzung ist, dass ein Täter sehr wahrscheinlich erneut schwere Verbrechen begehen würde. Die Gesetzeslage für die Sicherungsverwahrung musste allerdings reformiert werden, daraus ergeben sich auch die finanziellen Forderungen der Kläger.

Warum wurden die Regelungen für die Sicherungsverwahrung reformiert?

Auslöser war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg Ende 2009. Es erklärte die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig. Geklagt hatte damals ein Gewaltverbrecher, der wegen versuchten Raubmordes eine Haftstrafe von fünf Jahren bekam - und zusätzlich Sicherungsverwahrung. Sie betrug damals maximal zehn Jahre. Der Mann hätte spätestens 2011 entlassen werden müssen. Er blieb aber weiter im Gefängnis. Denn 1998 hatten sich die Regelungen für die Sicherungsverwahrung geändert. Sie kann seitdem unbefristet verhängt werden. Für die Straßburger Richter verstieß diese Praxis bei Sicherungsverwahrten, die vor 1998 verurteilt worden waren, gegen den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“.

Was haben die Karlsruher Kläger für ein Strafregister und wie verfährt man heute mit ihnen?

Die vier Kläger hatten wegen Vergewaltigung und in einem Fall zudem wegen versuchten Mordes lange Haftstrafen verbüßt. Danach saßen sie auch die maximale zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Auch sie blieben dann jedoch - nach der neuen Regelung von 1998 - acht bis zwölf Jahre weiter eingesperrt. Alle vier wurden erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof freigelassen - und leben auch heute noch in Freiheit.

Wie viele solcher Altfälle gibt es in Deutschland - und was bedeutet das Straßburger Urteil für sie?

Von der rückwirkenden Sicherungsverwahrung sind in Deutschland schätzungsweise 100 Menschen betroffen. Das Bundesverfassungsgericht folgte 2010 nicht nur dem Straßburger Urteil, es forderte auch eine grundsätzliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung - auch jenseits der Altfälle. Zunächst hat die neue Rechtsprechung aber dazu geführt, dass einige Sicherungsverwahrte freigelassen werden mussten. Zum Teil werden sie bis heute von der Polizei rund um die Uhr überwacht.

Was bedeutet das neue Urteil des Karlsruher Landgerichts?

Das Urteil wird als Ergebnis eines Pilotverfahrens angesehen - in erster Instanz. Es könnte in Sachen Entschädigung die Richtung für Dutzende andere Fälle in anderen Bundesländern weisen. Experten erwarten allerdings, dass diese Frage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof verhandelt wird. Das könnte ein bis zwei Jahre dauern. Eine Berufung des Landes im Karlsruher Verfahren ist bereits angekündigt. Von ihrem erstrittenen Geld sehen die Kläger deshalb erst einmal nichts. Wie werden Sicherungsverwahrte heute untergebracht?

Bislang waren Gewalt- und Sexualstraftäter, für die Sicherungsverwahrung verhängt wurde, im normalen Strafvollzug untergebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat dies für unzulässig erklärt und eine generelle Reform der Sicherungsverwahrung bis 2013 verlangt. Sie soll sich von der Strafhaft unterscheiden sowie bessere Betreuung und Therapien bieten. Die Reform ist Aufgabe des Bundesjustizministeriums. Die bisherigen Eckpunkte sehen vor, dass alles getan werden soll, um die Gefährlichkeit eines Sicherungsverwahrten für die Allgemeinheit zu mindern. Sicherungsverwahrung soll künftig aber mit dem Urteil angeordnet werden. Eine nachträgliche Ergänzung wäre damit anders als früher nicht mehr möglich.

Was hat sich in der Praxis verändert?

Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg werden zum Beispiel in Freiburg auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt in einer neuen Zentralstelle untergebracht. Sie ist eine komplett eigenständige Einrichtung und vom Rest der JVA abgetrennt. Im Vordergrund stehen Betreuung und Therapie, eingesetzt werden Psychologen und Sozialarbeiter. Ziel ist es, den Sicherungsverwahrten zu helfen und Rückfälle zu vermeiden. Zudem sollen sie auf einen möglichen Weg zurück in ein normales Leben in Freiheit vorbereitet werden. Die Sicherheitsvorkehrungen sind allerdings identisch mit denen im normalen Gefängnis. Andere Bundesländer planen ähnliche Lösungen. Wegen der Kosten überlegen einige, Ländergemeinschaften zu bilden.