Fragen & Antworten: Wann kommt der verbindliche Mindestlohn?
Berlin (dpa) - Die SPD hat die Einführung eines verbindlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zur Bedingung für eine Koalition mit der Union gemacht. Bei den Verhandlungen galt diese Lohnuntergrenze als einer der „großen Brocken“.
Ein Kompromiss wurde erst in der Nacht zum Mittwoch gefunden.
Wann kommt der Mindestlohn?
Das Gesetz soll ab Anfang 2015 wirksam werden. In einer zweijährigen Übergangszeit gelten allerdings noch Ausnahmen. Bis Ende 2016 können die Tarifpartner noch Abschlüsse vereinbaren, die unter 8,50 Euro liegen. „Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Gilt der Mindestlohn wirklich für alle Beschäftigten?
Ausnahmen sind nur für Schüler und Praktikanten vorgesehen, ebenso für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zum Beispiel für Rentner, die sich nachmittags bei der Schularbeitenhilfe engagieren. Für Minijobber, wie zum Beispiel Verkäuferinnen, gilt dagegen der Mindestlohn. Im Gesetzgebungsverfahren werden noch Auseinandersetzungen erwartet.
Bleibt es bei den 8,50 Euro?
Nein. Auch der Mindestlohn soll der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Die Höhe soll von einer Kommission
festgelegt werden - mit je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften plus einem Vorsitzendem. Erstmals soll die Kommission den Mindestlohn zum 1. Januar 2018 festlegen.
Werden mit dem Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet?
Darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Die Arbeitgeber befürchten den Verlust von zigtausenden Jobs. Die Gewerkschaften weisen dies unter Hinweis auf Erfahrungen aus anderen EU-Staaten mit Mindestlohn zurück. Befürchtet wird allerdings Missbrauch, indem Arbeitgeber unter Umständen formal 8,50 Euro abrechnen, unter der Hand allerdings Mehrarbeit verlangen.