Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebiete es nicht, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. „Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt“, sagte Götzl unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten die Verlegung beantragt. Sie argumentierten, die Beteiligten und die Vertreter der Öffentlichkeit könnten „das prozessuale Geschehen nicht hinreichend verfolgen“.