Merkel erklärt sich „Grundgesetzlicher Schutz beinhaltet Ehe von Mann und Frau“

Berlin (dpa) - Mit einer historischen Entscheidung hat der Bundestag Ja zur Ehe für alle gesagt. Neben SPD, Grünen und Linken stimmten auch 75 Unions-Abgeordnete für die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare.

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Kanzlerin Angela Merkel war nicht darunter. Nach der Abstimmung begründete die CDU-Vorsitzende ihr Nein:

„Guten Tag meine Damen und Herren,

ich möchte Ihnen sagen, warum ich dem heutigen Gesetzentwurf nicht zugestimmt habe: Wir haben in den letzten Jahren alle Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Schritt für Schritt aufgehoben. Es blieb zum Schluss die Frage der Volladoption von Kindern. Manche mögen sich erinnern, dass ich im Jahre 2013 auf diese Frage eine auch für mich nicht befriedigende Antwort gegeben habe. Und ich habe in der Zwischenzeit sehr, sehr viel mich mit der Frage des Kindeswohls beschäftigt. Und bin inzwischen bei Änderung meiner Position zu der Überzeugung gelangt, dass die Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare auch möglich sein sollte.

Was die Frage der Ehe anbelangt, so ist es meine Grundüberzeugung, dass der grundgesetzliche Schutz im Artikel 6 die Ehe von Mann und Frau beinhaltet. Und diese Grundüberzeugung hat mich auch dazu geführt zu sagen, dass wir die Klärung dieser Frage, Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, auch als Gewissensentscheidung sehen sollten. Für mich ist die Ehe im Grundgesetz die Ehe von Mann und Frau. Und deshalb habe ich heute auch diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.

Es ist richtig, was heute in der Debatte gesagt wurde: Es war eine lange intensive, für viele auch emotional sehr berührende Diskussion. Das gilt auch für mich ganz persönlich. Und deshalb hoffe ich, dass mit der Abstimmung heute nicht nur der gegenseitige Respekt zwischen den unterschiedlichen Positionen da ist, sondern dass damit auch ein Stück gesellschaftlicher Friede und Zusammenhalt geschaffen werden konnte.“