Gutachten: Manche Flüchtlinge können nicht abgewiesen werden
Berlin (dpa) - Eine weitgehende Schließung der deutschen Grenze für Asylsuchende stünde nach Ansicht von Bundestags-Juristen rechtlich auf wackeligen Beinen. Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kann zwar „die Zurückweisung von Flüchtlingen an den EU-Binnengrenzen der Bundesrepublik grundsätzlich mit geltendem Recht vereinbar sein“.
Aber bei manchen Asylsuchenden - „unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls“ - sei Deutschland in der Pflicht, sie einreisen zu lassen, geht aus dem Gutachten hervor, das die linke Abgeordnete Ulla Jelpke in Auftrag gegeben hat und über das die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag berichtete. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sei Deutschland in der Regel zuständig, für Asylsuchende, deren Angehörige bereits in Deutschland Schutz gefunden haben oder deren Asylverfahren läuft, immer.
Deutschland könne sich bei der Zurückweisung von Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, nicht auf die Paragrafen des deutschen Rechts berufen. Danach wäre Asylbegehrenden die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Doch diese Drittstaaten-Regelung trete hinter völkerrechtliche Verpflichtungen zurück, wie sie Deutschland in der „Dublin-III“-Verordnung der EU eingegangen ist.
Jelpke erklärte, unzulässige Zurückweisungen von Flüchtlingen fänden längst statt. Alle Flüchtlinge hätten eine Recht auf ein faires Asylverfahren innerhalb der EU. Dies setze voraus, dass zunächst das für die Prüfung zuständige EU-Land ermittelt werde.