Hintergrund: Belgien und seine Monarchie

Brüssel (dpa) - Belgien ist ein vergleichsweise junger Staat: Viele Jahrhunderte gehörte das heutige Staatsgebiet unter anderem zu Frankreich und den Niederlanden. Erst 1830 brachte die belgische Revolution die Unabhängigkeit.

Mit der Verfassung 1831 wurde Belgien zu einer parlamentarischen Monarchie.

Das belgische Königshaus hat deutsche Wurzeln: Erster Monarch war Leopold von Sachsen-Coburg und Gotha, der als Leopold I. von 1831 an bis zu seinem Tode 1865 regierte.

Einen dunklen Schatten auf die Geschichte des noch jungen Königshauses warf sein Nachfolger Leopold II.: Die spätere belgische Kolonie Kongo war zunächst sein Privatbesitz und wurde gnadenlos ausgeplündert, mehrere Millionen Menschen kamen bei Zwangsarbeit ums Leben. Sechster Monarch ist Noch-König Albert II. (79), der seit August 1993 auf dem belgischen Thron sitzt.

Wenn eines Tages der neue König Philippe (53) abtritt, dürfte das Land erstmals eine Königin bekommen: Thronfolgerin ist seine älteste Tochter Prinzessin Elisabeth (11). Belgien ist eine konstitutionelle Erbmonarchie.

Der König vertritt das Land als Staatsoberhaupt, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt die Regierung. Allerdings sind die Minister dem Parlament verantwortlich - nicht dem König.

Eine der wichtigsten Aufgaben von Philippe wird es sein, im politischen Streit zwischen den zerstrittenen Bevölkerungsgruppen des Landes zu vermitteln. Denn noch immer schwelen Konflikte zwischen niederländisch-sprachigen Flamen im Norden und den Französisch sprechenden Wallonen im Süden des Landes.