Hintergrund: CDU-Antrag zum „Mindestlohn light“

Berlin (dpa) - Die CDU will anders als Opposition und Gewerkschaften keinen gesetzlichen Mindestlohn, sondern nur eine feste Lohnuntergrenze. Diese soll von den jeweiligen Tarifpartnern gemeinsam festgelegt werden.

Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert die entsprechende Empfehlung für den Parteitag im November:

„Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt, die Höhe der Lohnuntergrenze soll sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Wir wollen eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“