Hintergrund: Das neue Asyl-Paket der Koalition
Berlin (dpa) - Die Koalitionäre haben sich auf ein weiteres umfangreiches Asyl-Paket verständigt. Die wichtigsten Punkte:
- Bestimmte Flüchtlingsgruppen - unter anderem Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“ - sollen künftig in NEUEN AUFNAHMEEINRICHTUNGEN untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im SCHNELLVERFAHREN abgearbeitet werden. Geplant sind drei bis fünf solcher Zentren, die ersten davon in Bamberg und Manching in Bayern.
- Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge RESIDENZPFLICHT gelten: Das heißt, sie dürfen den jeweiligen Landkreis nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.
- Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der FAMILIENNACHZUG für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur „subsidiärer Schutz“ in Deutschland gilt - die also nicht als Flüchtling anerkannt sind, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort ernsthafter Schaden droht.
- Asylbewerber sollen künftig einen einheitlichen FLÜCHTLINGSAUSWEIS bekommen. Nur wer dann ein solches Dokument vorlegen kann, soll auch einen Asylantrag stellen und Leistungen beziehen können.
- Der Bund will eine neue „Organisationseinheit“ gründen, die in Kontakt mit den Herkunftsstaaten von Flüchtlingen steht und nötige Papiere beschafft für Menschen, die das Land verlassen müssen. ABSCHIEBUNGEN scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten.
- Wer als Asylbewerber Zugang zu INTEGRATIONSKURSEN bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür selbst tragen.