Hintergrund: Das Schnellverfahren gegen Berlusconi

Rom (dpa) - Die Mailänder Staatsanwälte hatten ausdrücklich ein Schnellverfahren gegen Regierungschef Silvio Berlusconi beantragt. Aus ihrer Sicht ist die Beweislage in der Sexaffäre eindeutig genug, um auf sogenannte Vorverhandlungen oder Anhörungen zu verzichten und gleich mit dem eigentlichen Prozess zu beginnen.

Dies sah die Ermittlungsrichterin nach dem Studium der Akten auch so und stimmte dem Antrag zu. Damit steht die Anklage gegen Berlusconi wegen Amtsmissbrauchs und Sex mit der minderjährigen Prostituierten „Ruby“.