Hintergrund: Die Einzelpläne im NRW-Haushalt

Düsseldorf (dpa) - Der Landeshaushalt ist in sogenannte Einzelpläne gegliedert. Diese regeln im Wesentlichen die Finanzen in den einzelnen Geschäftsbereichen der zehn nordrhein-westfälischen Ministerien.

Zum Beispiel gibt es einen Haushaltsplan für das Innenministerium oder für das Schulministerium. Daneben gibt es auch Einzelpläne für den Geschäftsbereich von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), für den Landtag, für den Landesrechnungshof sowie für die allgemeine Finanzverwaltung. Die Düsseldorfer Landtagsverwaltung hat am Dienstag klargestellt, dass bei Ablehnung eines Einzelplans im Parlament auch der Gesamthaushalt für NRW abgelehnt ist.