Hintergrund: Die Formel 1 aus Sicht der Staatsanwälte
München (dpa) - Die Münchner Staatsanwaltschaft hat in der Anklage gegen Bernie Ecclestone auch dessen System der Alleinherrschaft in der Formel 1 beschrieben.
Insbesondere bezogen sich die Ermittler dabei auf den Zeitraum vor und während des Verkaufs der Königsklasse des Motorsports vor rund acht Jahren, als Ecclestone der Staatsanwaltschaft zufolge einen damals hochrangigen Banker der BayernLB mit 44 Millionen US-Dollar bestochen haben soll.
„Sämtliche wichtigen operativen Strukturen und Abläufe waren auf seine Person zugeschnitten und wurden de facto von ihm allein kontrolliert“, heißt es in der 24-seitigen Anklageschrift. Ecclestone habe die Formel 1 in ihrer „heutigen Form aufgebaut“ und gelte „bis heute als Zentralfigur der Formel 1“.
Vor allem während der Phase, die ihm nun zum Verhängnis werden könnte, sah sich Ecclestone Widerständen in der Formel 1 ausgesetzt. Zum einen drohten die Hersteller mit dem Ausstieg und der Gründung einer eigenen Rennserie. Dann wäre Ecclestone nur ein ziemlich wertloses Produkt geblieben. Hinzu kam, dass die Banken BayernLB, Lehman und JP Morgan, die durch die Pleite der Mediengruppe Kirch in die Formel 1 kamen, andere Vorstellungen von Transparenz und Kontrolle hatten.
„All dies missfiel dem Angeschuldigten als bis dahin faktisch unangefochtenem Lenker der Formel 1 und CEO der operativen Formel-1-Gesellschaften erheblich“, heißt es in der Anklage gegen Ecclestone. Die Banken seien für den Briten „von Beginn an ein Störfaktor“ gewesen. Die Ermittlungen bestätigten demnach auch den weithin geltenden Eindruck, dass Ecclestone neben einem komplizierten Firmengeflecht mit einer Art Herrschaftswissen tunlichst darum bemüht war, nicht offenzulegen, wie die Formel 1 ihre „Einnahmen generiert“.
Der Angeschuldigte hätte sämtliche Vertragsabschlüsse des operativen Geschäfts als seine persönliche Angelegenheit und seine Geschäftsgeheimnisse angesehen. Den anderen damaligen Gesellschaftern, sprich den drei Banken, habe er keine Mitsprache und keinen Einblick gewähren wollen.
Ecclestones habe die „unbequeme BayernLB durch einen neuen Anteilseigner“ austauschen wollen, um die vereinbarten Mitbestimmungs- und Kontrollregelungen nicht mehr mit der BayernLB umsetzen zu müssen. Und Kaufinteressent CVC hätte von Beginn an klar gemacht, dass Ecclestone auch bei einer Übernahme Geschäftsführer bleibe. „Diese Interessen stießen auf volles Gegeninteresse beim Angeschuldigten“, erklärte die Staatsanwaltschaft.