Hintergrund: Die „kalte Progression“
Berlin (dpa) - Das Problem der „kalten Progression“ entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt.
Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern an den Fiskus. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ergab sich 2013 eine Belastung pro Steuerzahler von 16 Euro.
Grundsätzlich steigt bei einer Einkommenserhöhung die durchschnittliche Steuerbelastung, was der gewollte Progressionseffekt ist. Auch wenn Lohnzuwächse brutto nur zum Ausgleich der Preissteigerung führen - das reale Bruttoeinkommen also unverändert bleibt-, partizipiert der Fiskus überproportional stark an Lohnerhöhungen. Trotz des Inflationsausgleichs sinkt dann die reale Kaufkraft der Steuerzahler.
Der höhere Steuersatz bei inflationsausgleichender Einkommenserhöhung führt zu „heimlichen Steuererhöhungen“ beziehungsweise zur „kalten Progression“. Bekämpft werden kann der Effekt, indem der Tarifverlauf geändert wird. Einige Steuersätze greifen dann erst bei höheren Einkommen.