Um das zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen.
Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das Gesetz tritt zum 1. Juni in Kraft.