Hintergrund: Die Mietpreisbremse

Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden. Derzeit müssen Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter.

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Um das zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen.

Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das Gesetz tritt zum 1. Juni in Kraft.