Gesetzentwurf Justizministerin Barley will Mietpreisbremse verschärfen

Hamburg. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat laut „Spiegel“ einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung geschickt. Das bisherige, seit drei Jahren geltende Gesetz habe „nicht zu den erhofften Wirkungen geführt“, nämlich die rasant steigenden Wohnkosten in Ballungszentren zu stoppen, zitierte der „Spiegel“ am Dienstag aus dem Entwurf.

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Künftig soll es demnach vor allem eine vorvertragliche Auskunftsverpflichtung für Vermieter geben; diese dürfen demnach nur noch acht statt bislang elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter abwälzen.

Barley wolle zudem eine Art Obergrenze für Mieterhöhungen wegen Modernisierung einführen, damit die Mieter „von vornherein wissen, bis zu welchem Betrag die Miete im Höchstfall ansteigen kann“, und damit sie „besser beurteilen können, ob sie sich die Miete für ihre Wohnung in den kommenden Jahren noch leisten können, wie der “Spiegel„ weiter aus dem Entwurf zitierte. Eine Wohnungsmodernisierung aus missbräuchlichen Motiven solle künftig als Ordnungswidrigkeit gelten.

Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem “angespannten Wohnungsmarkt„ die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Die Vergleichsmiete wird dabei auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet. Die Mietpreisbremse gilt als weitgehend wirkungslos. Eine Schwachstelle ist etwa, dass es keine Sanktionen gegen Vermieter gibt, die sich nicht an die Vorschriften halten. ilo/jm/AFP