Hintergrund: Die Partnerschaftsabkommen der EU
Brüssel (dpa) - Die EU und die Ukraine, Georgien sowie die Republik Moldau haben beim Gipfel am Freitag in Brüssel Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Am umfassendsten ist dabei das Abkommen mit der Ukraine.
Dieses sollte ursprünglich schon beim EU-Ostpartnerschafts-Gipfel im November 2013 im litauischen Vilnius unterschrieben werden. Der damalige Präsident Viktor Janukowitsch verweigerte aber auf Moskauer Druck hin die Unterzeichnung. Dieser Kurswechsel führte zu monatelangen Protesten auf dem Maidan in Kiew.
Der politische Teil des Abkommens mit der Ukraine wurde bereits am 21. März unterzeichnet; der Handelsteil jetzt auf dem Gipfel in Brüssel. Die EU betont, dass die Abkommen nicht die traditionellen Handelsbeziehungen der drei Staaten zu Russland beeinträchtigen.
Das Abkommen mit der Ukraine sieht einen fast 100-prozentigen Verzicht beider Seiten auf Zölle für Handelswaren vor. Die Ukraine passt dabei ihre Vorschriften an die der EU an, um den Handel zu erleichtern. Die Ansiedlung von Unternehmen wird erleichtert, der freie Kapitalverkehr garantiert, öffentliche Ausschreibungen für die jeweils andere Seite geöffnet und das Urheberrecht anerkannt. Auch in den Abkommen mit Georgien und Moldau spielt der Handel eine wichtige Rolle, oft mit weniger ehrgeizigen Zeitplänen.
Die Partnerschaftsabkommen regeln aber nicht nur den Handel. Sie enthalten auch Verpflichtungen zu Reformen in einer Reihe von Bereichen, die von Sicherheitspolitik über gute Regierungsführung bis hin zum Verbraucherschutz reichen. Außerdem bekennen sich beide Seiten zu Grundwerten, beispielsweise Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.