Hintergrund: Die Partnerschaftsabkommen der EU

Brüssel (dpa) - Die EU und die Ukraine, Georgien und die Republik Moldau unterzeichnen beim Gipfel am Freitag (27. Juni) Assoziierungsabkommen. Das umfassendste ist das Abkommen mit der Ukraine.

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Dessen Nicht-Unterzeichnung im vergangenen November löste lang anhaltende Proteste der ukrainischen Bevölkerung auf dem Maidan in Kiew aus. Der erste Teil des Pakts mit der Ukraine wurde bereits am 21. März unterzeichnet. Die EU betont, dass die Abkommen nicht die traditionellen Handelsbeziehungen der drei Staaten zu Russland beeinträchtigen.

Das Abkommen mit der Ukraine sieht einen fast 100-prozentigen Verzicht beider Seiten auf Zölle für Handelswaren vor. Die Ukraine passt ihre Vorschriften an die der EU an, um den Handel zu erleichtern. Die Ansiedlung von Unternehmen wird erleichtert, der freie Kapitalverkehr garantiert, öffentliche Ausschreibungen für die jeweils andere Seite geöffnet und das Urheberrecht anerkannt. Auch in den Abkommen mit Georgien und Moldau spielt der Handel eine wichtige Rolle, oft mit weniger ehrgeizigen Zeitplänen.

Die Partnerschaftsabkommen regeln aber nicht nur den Handel. Sie enthalten auch Verpflichtungen zu Reformen in einer Reihe von Bereichen, die von Sicherheitspolitik über gute Regierungsführung bis hin zum Verbraucherschutz reichen. Außerdem bekennen sich beide Seiten zu Grundwerten, beispielsweise Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.