Hintergrund: EFSF-Leitlinien für Bankenhilfen
Berlin (dpa) - Die Euro-Staaten haben sich 2011 auf neue Instrumente des Rettungsfonds EFSF verständigt, mit denen notfalls die Rekapitalisierung von Banken durch Hilfsdarlehen an Regierungen sichergestellt werden soll.
Sie sollen auch für den neuen, dauerhaften Rettungsschirm ESM gelten. Dabei geht es um folgendes:
Die Finanzhilfen erhalten die Staaten nur gegen entsprechende Auflagen. Diese Auflagen bedeuten laut den Leitlinien aber nicht notwendigerweise Sparvorgaben oder Reformen für das ganze Land. Vielmehr geht es dabei um konkrete Sanierungsmaßnahmen für einzelne Institute bis hin zur Abwicklung sowie den gesamten Bankensektor des Landes.
Muss den Banken unter die Arme gegriffen werden, sollte eine Rangordnung eingehalten werden: Vor einem staatlichen Eingriff sind die Finanzinstitute selbst gefragt, ihren Kapitalbedarf zu decken - in erster Linie durch die Anteilseigner. Erst an zweiter Stelle steht die betreffende nationale Regierung in der Verantwortung. Dies könne durch nationale Programme oder Abwicklung von Instituten erfolgen.
Nur als letztes Mittel sollten das EFSF-Darlehen „zur Wahrung der finanziellen Stabilität“ eingesetzt werden, wenn die Staaten selbst das Geld nicht mehr aufbringen können. Dabei geht die Initiative für einen Hilfsantrag von der Regierung aus. Das Darlehen wird über die nationalen Behörden weitergeleitet, die letztendlich dafür haften. Institute, die Kapital benötigen, sollten sich nicht direkt an die EFSF wenden. Die Entscheidung fällt dann die Eurogruppe auf Basis eines EFSF-Vorschlags.
Ein begünstigtes Land muss belegen, dass es bisher eine solide Finanzpolitik aufwies, etwa Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingehalten hat. Auch muss das Land über ausreichend Kapazität zur Rückzahlung des EFSF-Darlehens verfügen.
Der Schwerpunkt der durch den EFSF-Fonds finanzierten Hilfe sollte auf der Sanierung des Finanzsektors liegen. Umstrukturierung und Abwicklung von Instituten bilde „eine unabdingbare Voraussetzung für die EFSF-Beihilfen zur Rekapitalisierung. Auch eine Öffnung für ausländische Beteiligungen könnte gefordert werden.