Hintergrund: Einberufung des Landtages und Anträge
Potsdam (dpa) - Gemäß Artikel 64 der brandenburgischen Landesverfassung muss der Landtagspräsident das Parlament einberufen, wenn mindestens ein Fünftel der gegenwärtig 88 Abgeordneten - also mindestens 18 - oder die Landesregierung dies verlangt.
Für die Sondersitzung am 14. Januar liegen zwei Anträge vor: einer der Regierungsfraktionen und einer der Opposition. Sie könnten in ihrer Wortwahl kaum verschiedener sein.
Der von 51 Abgeordneten unterzeichnete Antrag von SPD und Linker lautet: „Den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt betriebsbereit machen - Neues Vertrauen in den BER schaffen!“ Es folgt als Begründung: „Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes mit der Absicht begründet, einen "Neustart" für das Projekt BER herbeizuführen. Zugleich hat er angekündigt, sich dafür des Vertrauens des Landtages Brandenburg zu versichern.“
Weiter heißt es in dem Papier: „Es liegt im dringenden Interesse des Landes, dass schnellstmöglich eine politische Verständigung über Grundansatz und Richtung des angekündigten Neustarts erfolgt sowie Klarheit über den politischen Rückhalt für diese Absicht geschaffen wird. Eine Sondersitzung des Landtages ist dafür die geeignete Form.“
Deutlich knapper fällt der Antrag der Opposition aus, der überschrieben ist mit „BER-Desaster die Vierte“. Darin heißt es: „Der Flughafen wird zur Dauerlast für den Haushalt und ruiniert das Ansehen Brandenburgs; das fatale Krisenmanagement zerstört das Vertrauen in die Politik. Wie geht es mit dem Flughafen BER weiter, Herr Ministerpräsident Platzeck?“