Hintergrund: Finanzielle Ausgaben-Prioritäten
Berlin (dpa) - Union und SPD haben sich auf zusätzliche vorrangige Ausgaben einer großen Koalition verständigt, die bis Ende 2017 aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Die Kosten könnten sich - je nach Ausgestaltung und Interpretation - auf insgesamt bis zu 32 Milliarden Euro über alle vier Jahre summieren.
Der Spielraum wurde zuletzt aber auf insgesamt rund 23 Milliarden Euro beziffert.
KOMMUNEN: Die Kommunen sollen zusätzlich um fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung entlastet werden. Bereits vor Verabschiedung des Gesetzes soll mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro begonnen werden. Die Länder dürften darauf pochen, dass das Gesetz früh in Kraft tritt - dann steigen auch die Kosten.
LÄNDER: Die Länder werden in dieser Wahlperiode zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen um um sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für Kinderbetreuung nicht reichen, werden sie aufgestockt. Ergeben sich beim Bund bis Ende 2017 zusätzliche Finanzspielräume, sollen sie zu einem Drittel für die Entlastung der Länderetats genutzt werden.
VERKEHR: Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert.
STÄDTEBAU: Für die Städtebauförderung sollen insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
ENTWICKLUNGSHILFE: Als öffentliche Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit sollen zwei Milliarden Euro bereitgestellt werden. So sollen auch internationale Zusagen eingehalten werden.
RENTENKASSE: Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung wird gegenüber den bisherigen Plänen um zwei Milliarden Euro erhöht.
ARBEITSMARKT: Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Milliarden Euro angehoben.
FORSCHUNG: Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Der Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund künftig allein und stellt dafür drei Milliarden Euro zur Verfügung.