Hintergrund: GAU, Super-GAU, INES, Kernschmelze
Berlin (dpa) - Atomkraftwerke müssen mit ihrer Sicherheitstechnik für den größten anzunehmenden Unfall (GAU) ausgerüstet sein.
Ihre Sicherheitssysteme sollen eigentlich so ausgelegt sein, dass auch die schwerste Störung noch beherrschbar ist - als Bedingung für die Genehmigung. Die Systeme müssten gewährleisten, „dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet“, heißt es beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Kommt es infolge eines schweren Störfalls aber zu einer Katastrophe, die nicht mehr beherrscht wird, ist umgangssprachlich oft von einem „SUPER-GAU“ die Rede. Dies ist der Fall, wenn der Reaktorkern schmilzt oder der Druckbehälter birst - wie bei dem bislang größten bekanntgewordenen Unfall in einem Atomkraftwerk 1986 in Tschernobyl in der Ukraine.
Wie gravierend ein Störfall tatsächlich ist, bewerten Fachleute nach einer internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse: INES. Die Skala reicht von 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) bis 7 (schwerste Freisetzung mit Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld).
Bei einer KERNSCHMELZE erhitzen sich die Brennstäbe so sehr, dass sie ihre feste Form verlieren. Im ummantelten Brennstab befindet sich der Stoff, der gespalten wird - Uran oder Plutonium. Zur Kernschmelze kann es etwa kommen, wenn Kühl- und Sicherungssysteme gleichzeitig oder kurz nacheinander ausfallen.
Wenn das Kühlwasser absinkt, überhitzt der Reaktorkern, und die Brennstäbe werden beschädigt. Der Kern wird so heiß, dass die Schmelzmasse sich durch die Stahlwände des Reaktorbehälters frisst. Damit wird eine große Menge Radioaktivität in dem Schutzgebäude rundherum freigesetzt.
Im Endstadium bahnt sich der geschmolzene Kern seinen Weg durch die Wände des Reaktors, so dass radioaktive Stoffe nach Außen gelangen. Mit einer Kernschmelze gehen häufig Dampf- und Wasserstoffexplosionen einher.