Hintergrund: Gema gegen YouTube - worum geht es?
Hamburg (dpa) - Nach der Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema hatte das Hamburger Landgericht schwierige juristische Probleme zu prüfen. Im Kern geht es dabei um folgende Fragen.
Warum verlangt die Gema, dass YouTube den Zugang zu zwölf Musiktiteln auf der Video-Plattform löscht?
Im Auftrag ihrer Mitglieder - Komponisten, Textautoren und Musikverlage - kassiert die Gema für die Verwertung von Musik Lizenzgebühren. Mit YouTube hat sie derzeit keinen Vertrag, da eine vorläufige Vereinbarung mit dem Videoportal 2009 ausgelaufen ist, ohne dass man sich auf eine neue Regelung einigen konnte. Daher hat YouTube nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht die Lizenz, um die dem Gericht genannten Musiktitel auf seiner Plattform zur Verfügung zu stellen.
Im Prozess geht es nur im zwölf Titel. Warum ist das Urteil trotzdem so wichtig?
„Rivers of Babylon“ und „Zwei kleine Italiener“ - es sind nicht gerade aktuelle Hits, um die es im Prozess am Landgericht Hamburg geht. „Die einzelnen Lieder sind auch nicht streitentscheidend“, sagt die Rechtsanwältin Kerstin Bäcker von der Kölner Kanzlei Lausen, die die Gema vertritt. Die Verwertungsgesellschaft wolle anhand dieser Beispiele die Haftungsfrage klären: Ist YouTube dafür verantwortlich, wenn Musik auf seiner Plattform steht, für die es keine Lizenz hat? Und muss das Portal auch künftig die Verbreitung dieser Werke stoppen? Die Entscheidung hat daher eine große Tragweite, weil sie prinzipiell für Millionen von Titeln gilt. Letztlich geht es um die weit reichende Frage, wie das Urheberrecht im Internet greifen soll.
Was tut Google bislang, um die Lieder zu sperren?
Als Eigentümer von YouTube hat Google ein System namens Content-ID entwickelt, mit dem Rechteinhaber eigene Werke auf YouTube löschen oder zur Monetarisierung mit Werbung freigeben können. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos.
Warum reicht das der Gema nicht aus?
Die Gema klagt, Content-ID finde nicht alle Werkversionen. Schwierigkeiten könnten dem System zum Beispiel Konzert-Mitschnitte oder schlecht gesungene Karaokeversionen bereiten - auch bei solchen musikalischen Fehltritten greift das Urheberrecht, weil es sich um eine geschützte Komposition handelt. Vor Gericht hat die Gema als Beweis zum Beispiel eine Liste mit 51 Videos eingereicht, in denen auch einen Monat nach einer Beschwerde bei YouTube „Rivers of Babylon“ noch zu erkennen gewesen sei. Google hält dem entgegen, dass die Gema nicht die Originallieder als Referenz zur Verfügung gestellt habe. Daher sei die Filterung nicht so effektiv gewesen wie prinzipiell möglich.
Was schlägt die Gema vor?
Die Verwertungsgesellschaft bezeichnet den Aufwand, sein Musik- Repertoire von rund 8 Millionen Liedern über Content-ID zu sperren, für unzumutbar. „YouTube muss selbst Maßnahmen ergreifen, dass die Musikwerke nicht mehr verfügbar gemacht werden“, sagt Rechtsanwältin Kerstin Bäcker. In dem Verfahren schlug die Gema als Alternative einen Wortfilter vor, der Videos mit dem Titel des Songs gleich aussortiert. Das aber lehnt Google ab: Bei einer solchen Filterung gebe es zu viele Fehlerquellen, auch viele rechtmäßige Videos würden damit gesperrt.
Wie geht es weiter?
Angesichts der großen Bedeutung wird der Prozess mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in die nächste Instanz gehen.