Hintergrund: Kompliziertes neues Wahlrecht

Hamburg (dpa) - Hamburgs Bürger haben mehr denn je die Qual der Wahl. Für das neue Landesparlament, die Bürgerschaft, können sie 10 Stimmen vergeben - so viel wie in keinem anderen Bundesland bei einer Landtagswahl.

Da gleichzeitig noch die Kommunalvertretungen - die Bezirksversammlungen - nach dem gleichen Prozedere gewählt werden, kann jeder Wähler maximal 20 Kreuzchen auf den vier Abstimmungsheftchen machen.

Die Wähler können ihre Stimmen entweder verteilen oder aber gehäuft nur einer Partei oder einem Kandidaten zuweisen. Dieses Prinzip nennt man Panaschieren und Kumulieren.

Ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Bürgerschaft ist die Zweitstimme. Mit ihr werden die Parteienverhältnisse im Rathaus bestimmt. Mit der Erststimme entscheiden die Hamburger darüber, welche Kandidaten aus den 17 Wahlkreisen im Landesparlament vertreten sein sollen.

Das Wahlrecht war nach einem Volksentscheid und jahrelangem politischen Streit zunächst im Juli 2007 und dann nach einem weiteren Volksbegehren nochmals 2009 geändert worden. Ziel war es, den Bürgern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente zu geben.

Das komplizierte Wahlrecht erschwert allerdings den Wahlforschern die Arbeit. Sie rechnen damit, erste Hochrechnungen nicht wie üblich bis 18.30 Uhr, sondern erst gegen 20.00 Uhr veröffentlichen zu können. Auch wird am Wahlabend zunächst nur das vorläufige amtliche Ergebnis für die Zweit- und nicht auch für die Erststimmen erwartet.