Vor der Bundestagswahl Wahl-ABC: Vom aktiven Wahlrecht bis zur Zweitstimme
Berlin (dpa) - Ein Wahl-ABC vor der Bundestagswahl am 24. September.
A wie AKTIVES WAHLRECHT: Wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen
deutschen Pass hat, darf wählen. Mit ihren beiden Stimmen entscheiden
die Wähler und Wählerinnen über die Zusammensetzung des Bundestages.
Um als Abgeordneter gewählt zu werden, muss man ebenfalls mindestens
18 Jahre alt sein.
B wie BRIEFWAHL: Wer seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben mag -
aus welchen Gründen auch immer -, kann auf Antrag bereits vor der
Wahl per Brief abstimmen. Bei der Wahl 2013 machte fast jeder
Vierte davon Gebrauch.
D wie DIÄTEN: Erfolgreichen Kandidaten winkt eine üppige Bezahlung.
Als Abgeordnete erhalten sie derzeit monatlich eine steuerpflichtige
„Aufwandsentschädigung“ von 9542 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie
Kostenpauschale von 4318 Euro, die nicht belegt werden muss. Auf
Kosten des Steuerzahlers geht auch eine beitragsfreie
Altersversorgung.
E wie ELEFANTENRUNDE: Am Wahlabend debattieren die Vorsitzenden der
Bundestagsparteien im Fernsehen das Ergebnis. TV-Geschichte schrieb
die turbulente „Berliner Runde“ 2005, die von Journalisten von ZDF und ARD moderiert wurde. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) wollte seine
Niederlage nicht eingestehen.
F wie FÜNF-PROZENT-HÜRDE: Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien
berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen
erreicht haben - es sei denn, sie erobern drei oder mehr
Direktmandate (Grundmandate). Die Stimmen für die an der Hürde
gescheiterten Parteien gehen verloren. So 2013 die der FDP, die mit
4,8 Prozent erstmals nicht in den Bundestag einzog.
G wie GEHEIME WAHL: Niemand soll erkennen oder kontrollieren, wie
jemand wählt. Dazu dient etwa die Wahlkabine. Dort ist das
Fotografieren und Filmen ausdrücklich verboten.
H wie HOCHRECHNUNG: Im Verlauf des Wahlabends liefern amtliche
Teilergebnisse Hinweise auf den Ausgang. Im Unterschied zu
Hochrechnungen beruhen die zuvor um Punkt 18 Uhr verbreiteten
Prognosen auf der Befragung von Wählern.
J wie JUNGWÄHLER: Rund drei Millionen junge Leute dürfen erstmals den
Bundestag wählen. 2013 machten sich nur etwa 60 Prozent
die Mühe. Den größten Rückhalt bei den Jungwählern fand die Union,
gefolgt von der SPD. Auch die Grünen wurden zweistellig.
K wie KOSTEN DER WAHL: Der Bund erstattet den Ländern für deren
Gemeinden Kosten etwa für Porto und „Erfrischungsgeld“ für
Hunderttausende Wahlhelfer. In diesem Jahr werden schätzungsweise 92
Millionen Euro fällig.
M wie MEINUNGSMASCHINEN: Die sogenannten Social Bots können in den
sozialen Netzwerken menschliche Nutzer simulieren, etwa zur
politischen Stimmungsmache. Bei den vergangenen Präsidentenwahlen in
den USA sorgten die Meinungsroboter für Irritationen.
N wie NICHTWÄHLER: Bei der Wahl 2013 blieben 17,6 Millionen
Wahlberechtigte zu Hause, zuvor waren es mehr als 18 Millionen.
O wie ONLINE-WAHLKAMPF: Über eigene Webseiten und Angebote in
sozialen Medien verbreiten die Parteien ihre Botschaften. Wie
herkömmlich auf Plakaten und Veranstaltungen setzen sie auch hier auf
ihr Spitzenpersonal.
P wie PARTEIENDEMOKRATIE: Die Parteien bestimmen selbst, wer auf
ihren Listen kandidiert. Die für vier Jahre gewählten Abgeordneten
entscheiden dann stellvertretend für die Bürger über wichtige
Angelegenheiten.
R wie RECHTE VON BEHINDERTEN: Wer nur in einigen Dingen einen
Betreuer braucht, darf wählen. Wer aber „in allen Angelegenheiten“
betreut werden muss, darf das nicht. Das gilt auch für psychisch
kranke Straftäter.
S wie SPITZENKANDIDATEN: Mit ihnen ziehen die meisten Parteien in den
Wahlkampf, um ein persönliches Gesicht zu präsentierten. Beide
Unionsparteien treten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als
Kanzlerkandidatin an, bei der SPD ist Parteichef Martin Schulz der
Frontmann. Linke und Grüne haben jeweils eine Doppelspitze.
T wie TV-DUELL: Hier erlebten die Zuschauer der vier großen
Fernsehsender ARD, ZDF, RTL und Sat.1 Kanzlerin Merkel und
Herausforderer Schulz live im direkten Vergleich. Ein von Schulz gefordertes zweites Duell lehnte Merkel ab. Seit 2002 zählen die
Fernsehduelle zu den Höhepunkten des Wahlkampfs.
Ü wie ÜBERHANGMANDATE: Sie entstehen, wenn eine Partei in einem
Bundesland mehr Erststimmenmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen
zustehen. Seit 2013 werden für Überhangmandate sogenannte
Ausgleichsmandate vergeben. So entspricht die Zahl aller Sitze im
Bundestag wieder dem Anteil der Zweitstimmen.
U wie UNGÜLTIGE STIMMEN: Wer etwa mehrere Parteien ankreuzt oder
Bemerkungen auf dem Stimmzettel macht, wählt ungültig. Das gilt auch
für Menschen, die gar nichts ankreuzen. Einfluss auf das Wahlergebnis
hat das alles keinen. Allerdings werden ungültige Stimmen bei der
Wahlbeteiligung mitgezählt.
W wie WAHLBETEILIGUNG: Sie zeigt, wie viele an die Urnen gegangen
sind oder per Brief abgestimmt haben. Zuletzt waren es nur gut 71
Prozent. Weil keine Mindestzahl vorgeschrieben ist, wäre eine Wahl
auch gültig, wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause blieben.
Z wie ZWEITSTIMME: Sie wird auf der rechten Hälfte des Stimmzettels
für die sogenannte Landesliste einer Partei angekreuzt. Nur die Zahl
dieser Stimmen ist für die Sitzverteilung im Bundestag
ausschlaggebend. Die Erststimme entscheidet über die Direktkandidaten
in den 299 Wahlkreisen.