Hintergrund: Landtagsjuristen über Wulffs Kreditaffäre
Hannover (dpa) - Auch im neuen Jahr reißen die Vorwürfe gegen Bundespräsident Christian Wulff im Zusammenhang mit der Kreditaffäre nicht ab.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des niedersächsischen Landtags hat vor Weihnachten untersucht, ob Wulff als Ministerpräsident gegen das Ministergesetz verstoßen hat, als er von der Unternehmergattin Edith Geerkens ein Privatdarlehen für sein Wohnhaus annahm. Dazu konnten die Landtagsjuristen allerdings noch keine abschließende Einschätzung abgeben - auch weil für eine solche Bewertung eigentlich die Justiz zuständig ist. dpa dokumentiert die Stellungnahme vom 19. Dezember und erläutert den Hintergrund:
1. Verstieß Wulff mit der Kreditannahme gegen bestehende Gesetze?
„§ 5 Abs. 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (...) untersagt es Mitgliedern der Landesregierung, "Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt" anzunehmen. (...) Ein Verstoß würde (...) vorliegen, wenn die dienstliche Stellung des Empfängers nach erkennbaren Vorstellungen des Gebers zumindest mitursächlich für die Vorteilsgewährung war. Die zur Klärung dieser Rechtsfrage erforderlichen tatsächlichen Umstände sind uns nicht bekannt und können von uns auch nicht ermittelt werden. (...) Ob das geschilderte Verhalten gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen könnte, haben wir angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht prüfen können.“
Hintergrund: Der GBD hatte die Vorwürfe gegen Wulff erst kurz vor einer Sitzung des Ältestenrates am 20. Dezember untersuchen können.
2. Kann der Landtag überhaupt mögliche Verstöße feststellen lassen? Gibt es dazu Kontrollmöglichkeiten neben parlamentarischen Anfragen?
„Ein Recht der Fraktionen auf Feststellung eines Verstoßes ist (in Ministergesetz und Landesverfassung) nicht enthalten. (...) Wenn ein Mitglied des Landtags der Auffassung ist, dass seine Anfrage von der Regierung nicht "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantwortet worden ist, (...) kann das Mitglied ein Organstreitverfahren beim Staatsgerichtshof führen.“
Hintergrund: Die Opposition aus SPD, Grünen und Linkspartei hatte den Ältestenrat des Parlaments aufgefordert zu klären, ob Wulff bei einer Befragung 2010 nicht die ganze Wahrheit über seine Beziehungen zum Kreditgeber Egon Geerkens sagte. Das Gremium brach seine Sitzung jedoch ab, weil CDU und FDP es für nicht zuständig hielten. Nur der Staatsgerichtshof als höchstes Landesgericht könne Verstöße prüfen.
3. Dürfen frühere Anfragen an die Landesregierung bei erst später vermuteten Verstößen neu aufgerollt oder erweitert werden?
„Jede Konkretisierung oder Nachfrage, die ein zusätzliches Informationsbegehren enthält und nicht rechtsmissbräuchlich ist, unterfällt selbst dem Fragerecht (...) und ist daher von der Landesregierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“
Hintergrund: SPD und Grüne haben zur kommenden Landtagssitzung in der übernächsten Woche zwei weitere Kleine Anfragen zu Wulffs Aussagen bei der Befragung zum Hauskredit 2010 gestartet, die schriftlich beantwortet werden sollen. Dabei erhoffen sie sich, dass auch Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) Stellung bezieht. Die Linke fordert bereits einen Untersuchungsausschuss.
(Quelle für Stellungnahme des GBD: CDU-Landtagsfraktion)