Hintergrund: Maßnahmen zur Rettung Griechenlands

Brüssel (dpa) - Die Euro-Gruppe hat sich auf Maßnahmen verständigt, um die Schuldenlast Griechenlands bis 2022 deutlich zu senken und eine Finanzierungslücke zunächst bis 2014 zu schließen. Insgesamt geht es vorerst um 24 Milliarden Euro.

Gebilligt werden müssen sie noch von nationalen Parlamenten. Wesentliche Punkte:

SCHULDENRÜCKKAUF: Die griechische Regierung soll eigene Anleihen zurückkaufen, um so die Schuldenquote zu drücken. Für die Rückkaufaktion („debt buy-back“), die Griechenland diese Woche auf den Weg bringen will, sollen gut 10 Milliarden Euro in die Hand genommen werden. Athen könnte den Wertverfall seiner Schuldtitel nutzen und diese zum deutlich niedrigeren Kurs zurückkaufen. Der Umtauschpreis soll nicht höher sein als der Kurs am vergangenen Freitag, um möglichen Spekulationen vorzubeugen. Derzeit können die Papiere am Markt zu einem Kurs von 30 bis 35 Cent je Euro Nennwert gekauft werden, das heißt sie sind im Vergleich zum Ausgabepreis nur noch rund ein Drittel wert. Das Geld für den Rückkauf soll auf verschiedenen Wegen zusammenkommen sowie aus der nächsten Hilfsrate.

„T-BILLS“: Kurzfristig soll die Europäische Zentralbank (EZB) den Einsatz sogenannter T-Bills fortsetzen. Mit den kurzlaufenden Staatspapieren hat sich die griechische Regierung dringend benötigtes Geld bei heimischen Banken besorgt. Diese reichten die Papiere an die EZB weiter und beschafften sich so Geld. Allein dies soll etwa 9 Milliarden Euro bringen.

NOTENBANKGEWINNE: Die meisten Euro-Staaten sollen bestimmte Zinsgewinne ihrer Notenbanken auf ein Sperrkonto in Athen einzahlen. Es geht um die Ertragsanteile aus dem Aufkaufprogramm, die die EZB in mit Anleihen der Euro-Krise macht und die an die nationalen Notenbanken fließen („SMP-Profite“). Das könnten bis 2030 rund 10 Milliarden sein. Der deutsche Anteil daran liegt bei 27 Prozent.

In Deutschland entscheidet die Bundesbank autonom über ihren Gewinn, der dann teils in den Bundesetat und den Investitions- und Tilgungsfonds fließt. 2013 wird laut Finanzminister Wolfgang Schäuble ein entsprechender Ertragsanteil von 599 Millionen Euro zufließen. Für die Überweisung dieser „SMP-Profite“ ist eine haushaltsrechtliche Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

ZINSERLEICHTERUNGEN: Vorgeschlagen wird, die Zinsen aus dem ersten Griechenland-Rettungsprogramm um 100 Basispunkte zu senken. Hier hatten die Euro-Länder bilaterale Hilfskredite von rund 53 Milliarden Euro an Athen vergeben. Für Deutschland überwies die Staatsbank KfW 15,17 Milliarden Euro. Der Bund garantiert dafür und kassierte bisher 300 Millionen Euro Zinseinnahmen. Er will nun auf Einnahmen von 130 Millionen Euro verzichten. Die Refinanzierungskosten der KfW sollen aber gerade noch gedeckt sein, so dass sie kein Minus macht.

LAUFZEITEN: Die Laufzeiten für die bilateralen Kredite sowie die Darlehen des Euro-Rettungsfonds EFSF sollen um 15 Jahre verlängert werden. Die Zinsen für EFSF-Darlehen im Zuge des zweiten Rettungspaktes sollen zehn Jahre lang gestundet werden.

WEITERE ERLEICHTERUNGEN: Wenn Griechenland einen Primärüberschuss erreicht - also ein Etat-Plus ohne Tilgungs- und Zinslasten - und alle Bedingungen erfüllt hat, soll gegebenenfalls über weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtschulden beraten werden. Dies könnten eine geringere Ko-Finanzierung durch Griechenland in den Strukturfonds und/oder weitere Zinserleichterungen sein.

SCHULDENABBAU: Die Eurogruppe erhofft von den Maßnahmen, dass Griechenland bis 2016 zum Ende des IWF-Programms seine Schuldenlast auf 175 Prozent der Wirtschaftsleistung drücken kann - nach voraussichtlich fast 190 Prozent im Jahr 2014. Bis zum Jahr 2020 soll die Schuldenquote auf 124 Prozent reduziert werden, 2022 auf weniger als 110 Prozent. 2015/16 besteht auf dem Papier nach wie vor noch eine Finanzierungslücke von etwa 18 Milliarden Euro.

AUSZAHLUNG: Insgesamt geht es um Hilfszahlungen von 43,7 Milliarden Euro. 34,4 Milliarden davon sollen noch im Dezember fließen, der Rest im ersten Quartal 2013. Über die Freigabe soll am 13. Dezember entschieden werden. Dann soll auch eine Schuldentragfähigkeitsanalyse vorliegen - im Lichte der Ergebnisse auch der Rückkaufaktion. Vor der Auszahlung würde der Bundestags-Haushaltszuschuss unterrichtet. Eventuell befasst sich auch das gesamte Plenum damit.

BUNDESTAG: Das Parlament müsste über die wesentlichen Änderungen des Griechenland-Programms abstimmen. Hinzu kommt ein geringerer Haftungsanteil der Slowakei am zweiten Rettungspaket für Athen. Dafür beteiligt sich das kleine Euroland bei Portugal und Irland stärker.